Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) soll nach Angaben der Staatskanzlei in Erfurt seinen Doktortitel verlieren. Dies habe die Technische Universität Chemnitz Voigts Anwaltskanzlei am Mittwoch mitgeteilt, sagte eine Regierungssprecherin und kündigte an, dass der Regierungschef dagegen klagen wolle.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Voigt will seinen Doktortitel vorerst jedoch nicht führen. Das kündigte der 48-Jährige nach einer Entscheidung zur Aberkennung seines Doktorgrades der Technischen Universität Chemnitz in Erfurt an. „Also ich habe in meiner bisherigen Amtsführung auch meine akademischen Titel nicht verwendet. Da es ein Widerspruchsverfahren ist, könnte ich es juristisch weiterführen. Das werde ich aus Respekt vor dem Verfahren nicht machen“, sagte Voigt bei einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei. Er werde es halten wie bisher, wolle aber juristisch dagegen vorgehen und beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.
Mario Voigt soll Doktortitel verlieren – der will sich juristisch wehren
Der CDU-Politiker war 2008 im Fach Politikwissenschaft mit der Arbeit „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W. Bush gegen John F. Kerry“ promoviert worden. Laut „Bild“-Zeitung gibt es Vorwürfe gegen Voigt, dieser habe einige von ihm zitierte Quellen nicht im Original ausgewertet, sondern ohne Prüfung aus der Sekundärliteratur übernommen. Voigts Anwälte erklärten laut „Bild“, dafür gebe es keine Beweise. Die Vorwürfe, dass Voigt in seiner Doktorarbeit unsauber gearbeitet haben soll, waren in der Zeit des Wahlkampfs vor der Landtagswahl 2024 aufgekommen.
Die TU Chemnitz hatte bereits im Dezember 2024 einen Gutachter mit der Prüfung der Vorwürfe beauftragt. Dieser kam im Februar 2025 zu dem Ergebnis, dass „Umfang und Qualität der Verfehlungen nicht bedeutend genug“ seien, um den akademischen Grad zu entziehen. Die Universität soll daraufhin laut „Bild“ die Bewertungskriterien geändert und eine neue Überprüfung in Auftrag gegeben haben.
TU Chemnitz änderte im Nachhinein Bewertungskriterien
Voigt sagt der „Bild“: „Ich werde vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung rechtlich vorgehen. Der wissenschaftliche Kern meiner Arbeit ist von den Vorwürfen nicht betroffen. Der von der Universität eigens eingeschaltete unabhängige Sachverständige hat eindeutig bestätigt, dass meine Dissertation den wissenschaftlichen Anforderungen entspricht. Warum die Universität ihrem eigenen Gutachten nicht folgt, ist für mich nicht nachvollziehbar.“ Die von der Fakultät beanstandeten Stellen bezögen sich auf 2,58 Prozent der Wörter seiner Arbeit, erklärte Voigt dazu. Die TU Chemnitz äußerte sich bislang nicht.
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Zudem kritisierte der Regierungschef das Vorgehen in dem Prüfverfahren. Demnach habe der externe Gutachter im Februar 2025 ein Votum gegen eine Aberkennung des Doktorgrades abgegeben. Anschließend seien im Mai 2025 neue Bewertungsmaßstäbe für Plagiatsverfahren eingeführt und auf seine Dissertation angewandt worden. „In einem laufenden Verfahren die Spielregeln nachträglich und einschneidend zu verändern, ist – zurückhaltend formuliert – höchst ungewöhnlich“, so Voigt.
Voigt hat für diesen Mittwoch, 16 Uhr, eine Stellungnahme zur angestrebten Klage gegen die Aberkennung seines Doktortitels angekündigt.
dpa/tok/viv





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