Wie gut mein Arzt ist und wie lange ich auf einen Termin warten muss, hängt in Deutschland vor allem davon ab, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Das verdeutlichen die Ergebnisse einer neuen repräsentativen YouGov-Erhebung, die rund 2000 Personen zu ihrer Erfahrung mit dem Gesundheitssystem befragt hat. Wie der „Spiegel“ berichtet, spielt demnach neben dem Versicherungsstatus auch der Wohnort eine große Rolle.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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In der vom Telemedizinanbieter Teleclinic in Auftrag gegebenen Untersuchung bewerteten 52 Prozent der auf dem Land lebenden Befragten den Mangel an Ärzten als schwerwiegendes Problem. Bei den Städtern vertraten nur 32 Prozent diese Ansicht. Besonders in den ostdeutschen Regionen müssen sich Patienten über geschlossene Arztpraxen oder lange Anfahrtswege ärgern.

So bewerteten 48 Prozent der Befragten aus Bayern die medizinische Versorgung als gut oder sehr gut, für Nordrhein-Westfalen lag der Wert noch bei 36 Prozent. In den ostdeutschen Bundesländern Sachsen und Thüringen bezeichnen weniger als 30 Prozent die Versorgung als gut oder sehr gut.

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Privat und gesetzlich Versicherte: Deutliche Unterschiede in der Zufriedenheit

Von den 2000 Befragten waren 1758 gesetzlich und 235 privat versichert. Zwischen ihnen offenbarte sich in den Ergebnissen ein erstaunlich großer Graben. Während 25 Prozent der gesetzlich Versicherten über vier Wochen auf einen Arzttermin warten müssen, machen diese Erfahrung nur etwa 10 Prozent der Privatpatienten. Insgesamt ein Drittel der Befragten mussten letztes Jahr mindestens einmal auf einen Arztbesuch wegen Terminmangels verzichten.

Gleichzeitig zeigte sich in der Umfrage auch ein großer Unterschied in der wahrgenommenen Qualität der ärztlichen Leistungen. Von den Privatversicherten bewerteten 57 Prozent die Versorgung als gut oder sehr gut. Nur 33 Prozent der gesetzlich Versicherten waren ähnlich zufrieden.

Andere Befragten nannten auch fehlende Sprachkenntnisse als eine Hürde im Zugang zur ärztlichen Versorgung. Genauso seien ländliche Arztpraxen mit öffentlichen Verkehrsmitteln teilweise kaum oder gar nicht zu erreichen, berichten Teilnehmer der Erhebung.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)Private Krankenversicherung (PKV)
BeitragVom Einkommen abhängig: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag.Setzt sich aus individuellem Risiko und gewähltem Tarif zusammen: Beiträge werden vom Versicherten getragen, der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss.
LeistungEin einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherten ist gesetzlich festgelegt.Die Leistungen sind individuell wählbar und abhängig vom gewählten Tarif. Oft sind die Leistungen umfangreicher als in der GKV.
ZugangPflichtversicherung für Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, freiwillige Versicherung möglich.Zugänglich für Selbstständige, Beamte, Studenten und Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
VergleichSolidarprinzip: Kosten werden unter allen Mitgliedern verteilt, unabhängig vom individuellen Gesundheitsrisiko.Äquivalenzprinzip: Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
KostenGrundsätzlich gleichbleibende Beiträge im Alter; gesetzliche Zuzahlungen für bestimmte Leistungen können anfallen.Beiträge können im Alter steigen; private Krankenversicherungen bieten oft Tarife mit Altersrückstellungen an, um Kostensteigerungen abzufedern.
VersicherungspflichtFür Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, für bestimmte Gruppen wie Rentner und Arbeitslose besteht Versicherungspflicht.Keine Versicherungspflicht; Versicherung wird privat abgeschlossen und ist nicht einkommensabhängig.
WechselWechsel in die PKV möglich, wenn Einkommen dauerhaft über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.Rückkehr in die GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
KostenübernahmeDirekte Abrechnung mit den Leistungserbringern durch die Krankenkasse.Versicherte erhalten Rechnungen direkt vom Leistungserbringer und reichen diese zur Erstattung bei der PKV ein.
ZusatzkostenGesetzlich festgelegte Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel; Möglichkeit für zusätzliche private Zusatzversicherungen.Höhere Selbstbeteiligungen möglich, je nach Tarif; Zusatzversicherungen für Bereiche, die nicht durch den Basistarif abgedeckt sind.

Zwei-Klassen-System in Deutschland?

Kritiker bemängeln, dass die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im deutschen Gesundheitssystem zu einer Zwei-Klassen-Medizin führe. Privatversicherte erhalten oft schneller Termine, haben besseren Zugang zu Fachärzten und können auf ausführlichere Behandlungen hoffen, weil Ärzte für privat abgerechnete Leistungen höhere Honorare bekommen.

Zudem verschärfe das zweigeteilte System den Fachkräftemangel, weil Praxen und Kliniken Anreize hätten, bevorzugt Privatpatienten zu behandeln. Reformbefürworter kritisieren deshalb, dass die bestehende Struktur Solidarität und Gleichbehandlung untergräbt und die Gesamtkosten im System in die Höhe treibt.

1. Wechsel der Krankenversicherung: Welche Fristen gelten und was muss beachtet werden?

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist nach einer Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten möglich. Beachten werden muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Nach Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse hat man 14 Tage Zeit, um sich bei einer neuen GKV anzumelden. Eine Sonderkündigung ist möglich:

  • Ein neuer Job: Wer das Unternehmen wechselt, kann bis zu 14 Tage nach Beginn der Beschäftigung seine Krankenversicherung wechseln.
  • Beginn der Rente: Wer vom aktiven Berufsleben in die Rente eintritt, kann ebenfalls bis zu 14 Tage nach Rentenbeginn seine GKV wechseln.
  • Neuer Versicherungsstatus: Auch wer im laufenden Jahr mit seinem Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, kann die GVK wechseln. Gleiches gilt bei der Aufnahme in die Familienversicherung.

Bei einem Wechsel innerhalb der GKV übernimmt die neue Krankenkasse alle Formalitäten – inklusive der Kündigung der bisherigen Versicherung. Ein lückenloser Versicherungsschutz ist damit gewährleistet.

2. Wie setzen sich die Beiträge zur GKV zusammen?

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind vom Bruttoeinkommen abhängig und umfassen einen allgemeinen Beitragssatz von etwa 14,6 Prozent, zu dem ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von rund 1,3 Prozent dazu kommt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Beiträge. Für Selbstständige und freiwillig Versicherte gelten spezielle Berechnungsgrundlagen.

3. Was müssen Rentner bei der Krankenversicherung beachten?

Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, zahlen Beiträge basierend auf ihrer Rente und weiteren Einkünften. Wer vorwiegend privat versichert war, bleibt das meist auch im Alter. Die Wahl einer Krankenversicherung vor dem Rentenalter kann langfristige Auswirkungen auf die Versorgung im Alter haben – und sollte daher schon in der aktiven Berufsphase berücksichtigt werden.

4. Vergleich der gesetzlichen und private Krankenversicherung

Wichtige Parameter beim Vergleich von Krankenversicherungen sind neben Beitragssätzen und Leistungsumfang auch individuelle Gesundheitsbedürfnisse und langfristige Kosten. Die GKV bietet einen solidarischen, einkommensabhängigen Beitrag, während die PKV individuelle Tarife nach Alter und Gesundheitszustand anbietet. Der Wechsel von der GKV in eine PKV bloß unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Einkommensgrenze: Das Einkommen muss über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegen. Für 2024 beträgt diese Grenze 62.100 Euro.
  • Status: Für Selbstständige oder auch Beamte können andere Regularien gelten. Für Angestellte ist grundsätzlich immer die Beitragsbemessungsgrenze relevant.

5. Für wen lohnt sich eine private Krankenversicherung?

Eine private Krankenversicherung kann sich für Selbstständige, Beamte oder auch Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lohnen. Entscheidend sind der gewünschte Leistungsumfang, die Bereitschaft zu Gesundheitsprüfungen und die Akzeptanz potenziell steigender Beiträge im Alter. Eine gründliche Abwägung und Beratung sind essenziell.

Ein beliebter Reformvorschlag ist die Abschaffung der Trennung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zugunsten einer einheitlichen Bürgerversicherung, in die alle einzahlen – auch Beamte, Selbstständige und Gutverdienende. Ziel ist es, gleiche Leistungen und gleiche Honorare für alle Patienten zu schaffen.

os