Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump hat die deutsche linksextreme Gruppe „Antifa-Ost“ offiziell auf ihre Terrorliste gesetzt. Das US-Außenministerium teilte in Washington mit, die Gruppe werde künftig als „Specially Designated Global Terrorist“ (SDGT) geführt, eine Einstufung, die auch drei weitere europäische Gruppierungen betrifft, die vor allem in Italien und Griechenland aktiv sind.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Die Entscheidung ist brisant, da die US-Terrorliste unter anderem Organisationen wie die Hamas, Al-Kaida und die Hisbollah umfasst. Die Konsequenzen für die „Antifa-Ost“ und ihre mutmaßlichen Mitglieder sind erheblich:

  • Sanktionen: Einreiseverbote in die USA, das Einfrieren möglicher Vermögenswerte und die Unterbindung jeglicher Geschäftsbeziehungen.
  • Verschärfte Einstufung geplant: Die Trump-Administration plant, die Gruppe ab dem 20. November zusätzlich als „Foreign Terrorist Organization“ (FTO) einzustufen.

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Vorwürfe: Angriffe in Deutschland und Budapest

Das US-Außenministerium begründete den Schritt mit „zahlreichen Angriffen gegen Personen, die sie als ‚Faschisten‘ oder Teil der ‚rechten Szene‘ in Deutschland ansieht“ zwischen 2018 und 2023. Explizit wird der Gruppe zudem vorgeworfen, im Februar 2023 eine Reihe koordinierter Angriffe in Budapest verübt zu haben.

Die Einstufung fällt in eine Zeit, in der mutmaßliche Mitglieder der „Antifa-Ost“ bereits in Deutschland und Ungarn vor Gericht stehen:

  • Deutschland: Die Bundesanwaltschaft hat im Juli in Düsseldorf Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder erhoben. Ihnen wird die Beteiligung an den Angriffen in Budapest vorgeworfen, darunter Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Mord. Vor dem Oberlandesgericht Dresden sind zudem sieben weitere Mitglieder angeklagt, teilweise ebenfalls wegen versuchten Mordes.
  • Ungarn: In Budapest steht Maja T., ein weiteres mögliches Mitglied, wegen mutmaßlicher Körperverletzungen bei den Protesten im Februar 2023 vor Gericht. Ihr drohen bis zu 24 Jahre Haft.

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Kritik: Unklare Rechtsgrundlage und politisches Kalkül

Sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz in Deutschland als auch gemeinnützige Forschungsinstitute in den USA kommen zu dem Schluss, dass die „Antifa“-Bewegung keine feste, hierarchische Organisationsstruktur aufweist. Die Einstufung einer derart diffusen Bewegung als Terrororganisation ist daher umstritten.

Kritiker warnen, dass das Label „Antifa“ von der US-Regierung theoretisch auf jegliche politische Gegner angewendet werden könnte, die Präsident Trump auch innerhalb des geschützten Rahmens der Meinungsfreiheit kritisieren. Die Entscheidung folgt auf einen ähnlichen Schritt Trumps im September, Antifa-Strukturen in den USA zu Terrororganisationen zu erklären, dessen rechtliche Grundlage ebenfalls unklar war, da diese Einstufungen meist nur für ausländische Gruppen gelten.