Hunderte Hinweise aus dem Ausland auf Fälle von möglichem sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet treffen beim Bundeskriminalamt ein – und zwar jeden Tag. Sichten die zuständigen Ermittler in Deutschland die Videos und Bilder, haben sie den Horror vor Augen.

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Schreiende Kinder, misshandelte Säuglinge, brutale Gewalt. Manchmal wird eine Vergewaltigung live übertragen. Hinzu kommen die Fälle von „Cybergrooming“, bei dem die Täter etwa in Chats gezielt Minderjährige manipulieren, um beispielsweise Nacktaufnahmen von ihnen zu bekommen.

Die Zahl nur der den Ermittlern bekannten Missbrauchsfälle in Deutschland geht jedes Jahr in die Tausende, das Dunkelfeld dürfte riesig sein. Die dunklen Ecken des Internets sind ein Paradies für sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie.

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Immer wieder fehlt den Behörden hierzulande jedoch die entscheidende digitale Spur, um Täter und Konsumenten zu lokalisieren und zu verfolgen. Denn sie verfügen nicht über die erforderlichen Ermittlungsinstrumente.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Bislang erlaubt das Gesetz in Deutschland es nicht, IP-Adressen länger für mögliche Ermittlungen zu speichern. Mit der Adresse können die Internetfahnder Computer von Missbrauchstätern identifizieren. Es gab juristische Hürden, hinzu kamen etwa in der vergangenen Ampel-Regierung Datenschutzbedenken bei der beteiligten FDP.

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Jan Dörner ist Chefreporter Politik in der FUNKE Zentralredaktion.© Reto Klar | Reto Klar

Nun wollen Union und SPD einen neuen Anlauf nehmen, um die Ermittler im Kampf gegen Kindesmissbrauch zu stärken. Es ist höchste Zeit, dass die Koalitionspartner eine juristisch sichere und für die Behörden brauchbare Speicherung von IP-Adressen beschließen. Der Horror im Netz muss gestoppt werden.