Das Amtsgericht Haßfurt hat einen 64-jährigen Mann wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in vier Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Bekanntgeworden war der Fall, da der Mann auch ein Meme verbreitete, in dem der damalige Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ beleidigt wurde. Eine Anzeige dagegen löste die Ermittlungen gegen den Mann aus.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Der 64-Jährige wurde nun aber nicht wegen des Habeck-Memes verurteilt. Zum Verhängnis wurden dem Mann vielmehr Inhalte, die im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus stehen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Rentner vor „Erkennungszeichen von ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen verbreitet sowie in einem weiteren Fall eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich verharmlost zu haben.“
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Konkret soll der Rentner fünf Bilder oder Bildmontagen retweetet bzw. weitergeleitet haben, in denen der „Hitlergruß“, ein Portrait von Adolf Hitler und eine Hakenkreuzarmbinde zu sehen waren. Die Bilder wurden teils kommentiert, laut Gericht wurde die Nazi-Symbolik allerdings nicht kritisch gebraucht.
Den Vorwurf der Volksverhetzung sah das Gericht nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte diesen ursprünglich auf Grundlage eines Posts erhoben, „in dem in Form einer Collage Ungeimpfte mit jüdischen Opfern von KZ-Ärzten gleichgestellt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Der Beitrag ist laut Gericht jedoch von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt gewesen.
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Trotzdem wird es für den Mann nun teuer. Insgesamt wurde er zu 55 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 825 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
lro






