Der Deutsche Richterbund (DRB) hat deutliche Kritik am geplanten Gesetz gegen sogenannte Einschüchterungsklagen geübt. „Wer sich zum Beispiel gerichtlich gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Berichte eines Mediums wehren will, für den würde das zu weit gefasste Gesetz ebenfalls neue Hürden errichten, die einen effektiven Rechtsschutz erschweren oder sogar vereiteln können“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn unserer Redaktion.

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Es sei zwar „fatal, wenn kritische Stimmen im öffentlichen demokratischen Diskurs durch missbräuchliche Klagen und juristische Einschüchterungen abgeschreckt würden“, so Rebehn. Dem einen Riegel vorzuschieben, sei ein richtiges Ziel der Bundesregierung. „Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf schießt aber über das Ziel hinaus“, hob er hervor. Rebehn forderte, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf „auf die Mindestanforderungen der zugrundeliegenden EU-Richtlinie“ zurückführen und „gezielter auf die intendierten Fälle rechtsmissbräuchlicher Klagen zuschneiden“ solle.
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Eine sieben Seiten lange, fachliche Stellungnahme des Richterbundes, die unserer Redaktion vorliegt, warnt vor „verheerenden Auswirkungen für Rechtsuchende, die gerichtlichen Schutz gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen suchen“.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einem neuen Gesetz sogenannte Einschüchterungsklagen gegen missliebige Beiträge in den Medien und der Öffentlichkeit sanktionieren. Man dürfe nicht zulassen, dass Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden, „nur weil sie einzelnen nicht passen“, hatte die SPD-Politikerin Ende Juni auch im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt.

Nach Berichten über Korruption wurde die maltesische Journalistin Daphne Caruana Galizia ermordet
Hubig will damit eine EU-Regelung, die sogenannte Anti-SLAPP-Richtlinie („Strategic Lawsuits Against Public Participation“), umsetzen. Anlass der Richtlinie war der Umgang mit der maltesischen Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia, die 2017 ermordet wurde. Zuvor wurde die auf Korruption spezialisierte Journalistin mit Verleumdungsklagen überzogen.
Durch Klagen, Abmahnungen und andere juristische Mittel sollen unliebsame Stimmen aus dem demokratischen Diskurs verdrängt werden. Betroffen sind laut einer aktuellen Untersuchung der Otto-Brenner-Stiftung nicht nur Journalisten, sondern auch Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Künstlerinnen und Künstler sowie Lehrende an Universitäten. In einer Online-Befragung berichten Betroffene in Deutschland demnach von „Einschüchterungsversuchen, die sich vor allem gegen Recherchetätigkeiten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Veröffentlichung in sozialen Medien und Demonstrationsteilnahmen richten“.
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Der von der Bundesregierung geplante Gesetzentwurf sieht unter anderem ein Beschleunigungsgebot für mutmaßlich missbräuchliche Klagen vor, um sie frühestmöglich abweisen zu können. Zudem soll die Klägerseite in solchen Fällen für die voraussichtlichen Kosten des Prozesses auch für die Beklagtenseite eine Sicherheit leisten und darüber hinaus auch mit besonderen Gebühren belegt werden können.
In seiner Stellungnahme warnt der Richterbund nun vor einer „Überlastung“ der Gerichte, „wenn Rechtspfleger im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens prüfen müssten, ob individuell vereinbarte Rechtsanwaltsgebühren, etwa Stundenhonorare, noch angemessen sind und damit erstattungsfähig wären“. Zudem hebt der Richterbund hervor, dass sogenannte SLAPP-Verfahren vor deutschen Gerichten „bisher so gut wie unbekannt sind“.

Der Richterbund nennt bei seinen deutlichen Bedenken gegen das geplante Gesetz ein zentrales, fiktives Beispiel: Ein reichweitenstarkes Online-Medium stellt eine Person, möglicherweise zu Unrecht, als Täter eines Mordes dar. Die betroffene Person will sich schützen, klagt gegen die Berichterstattung. „Auch diese Konstellation wäre von der vorliegenden Definition eines missbräuchlichen Gerichtsverfahrens erfasst“, urteilt der Richterbund, „da der geltend gemachte Unterlassungsanspruch ganz oder teilweise unbegründet sein könnte“, etwa wenn die Berichterstattung zurecht erfolgt ist.
In der Stellungnahme kommt der DRB zum Schluss: „Eine solche Potenzierung des Prozessrisikos hätte eine derart abschreckende Wirkung, dass kaum jemand mehr wagen würde, sich wegen einer möglichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten gegen eine Berichterstattung zur Wehr zu setzen.“





