Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung in Schieflage, dazu Reformbedarf beim Bürgergeld und ein Bundeskanzler, der zwar die Problemlagen kennt, aber Ideen noch schuldig bleibt – das ist Friedrich Merz im Juli 2025. Beim „ARD-Sommerinterview“ umriss der CDU-Politiker am Sonntag zwar erste Leitplanken, was große Änderungen bei den Sozialsystemen angeht. Reaktionen am Montag fielen jedoch verhalten aus. Ein Überblick.

Was will Merz?

Der Kanzler betonte den Reformbedarf. Aus seiner Sicht seien die Vorbereitungen dazu mit Blick auf Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung „in vollem Gang“. „Im Herbst werden wir eine intensive Diskussion darüber haben, in welche Richtung wir gehen“, so Merz. Man werde nicht nur über das Leistungsniveau sprechen, sondern auch über die Beitragszahler und „über das ganze System“. „Der Zuschussbedarf von allen drei [Versicherungssystemen, d. Red.] wird jedes Jahr größer. Das können wir so nicht lassen“, sagte Merz weiter. Bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung hatten Union und SPD auch im Koalitionsvertrag Reformbedarf festgehalten – allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen. Auch beim Bürgergeld, das vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, hat sich die Koalition auf Änderungen verständigt.

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Was soll sich bei Bürgergeld und Arbeitslosengeld ändern?

Merz sprach sich in der ARD für spürbare Kürzungen bei Beziehern von Bürgergeld aus. So seien eine Deckelung bei den Mietkosten und eine Überprüfung der zugestandenen Wohnungsgröße denkbar. „Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete“, sagte Merz, „und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2000 Euro im Monat. Das kann sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten.“ Pauschalierung sei möglich und auch geringere Sätze.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Der Koalitionspartner SPD reagierte zurückhaltend: „Die Vorschläge von Herrn Merz scheinen wenig ausgegoren“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Dagmar Schmidt. Auch aus der Opposition gab es Kritik: „Friedrich Merz lädt seine Konzeptlosigkeit mal wieder bei Familien, häufig alleinerziehenden Müttern ab, die arbeiten gehen und mit Bürgergeld aufstocken müssen. Die Kosten der Unterkunft zusammen zu kürzen hieße, dass viele dieser Familien in die Obdachlosigkeit gestürzt würden“, sagte der Vize-Fraktionschef der Grünen, Andreas Audretsch, dieser Redaktion.

Vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hieß es, nötig seien mehr bezahlbarer Wohnraum, gesetzlich gedeckelte Mieten und mehr Sozialwohnungen. „Wer Mietkosten beim Bürgergeld deckeln oder pauschalieren will, muss auch sagen, wie er das Problem der fehlenden Wohnungen lösen will“, so DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel gegenüber dieser Redaktion.

Johannes Geyer, Sozialversicherungsexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) sagte, das Einsparpotenzial bei der Grundsicherungsleistung sei „äußerst gering“. Bereits heute würde ein relevanter Teil der Grundsicherungsbeziehenden ihre Miete teilweise selbst zahlen – also aus dem Regelsatz. Geyer weist zudem darauf hin, dass das Jobcenter für Bürgergeldempfänger die Umzugskosten bei einem Umzug zahle. „Will man hier tatsächlich mehr Druck ausüben, verursacht das entsprechende Umzugskosten, die sich erst im Laufe der Zeit durch eine geringere Mietzahlung vielleicht rechnen“, so der Experte.

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Höhere Sätze hält Kanzler Merz hingegen beim Arbeitslosengeld I, das aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert wird, für denkbar. Bei „plötzlicher Arbeitslosigkeit“ könne er sich sogar eine Anhebung vorstellen, sodass die Menschen Sicherheit hätten, wenn sie wieder eine Stelle suchten.

Wie steht es um Kranken- und Pflegeversicherung?

Nicht gut. „Der Reformdruck wird spürbar zunehmen. Bisher kann ich allerdings keine guten Reformvorschläge erkennen“, sagte Geyer. Jetzt sollen Kranken- und Pflegekassen ihre kurzfristige Finanznot zunächst mit Darlehen überbrücken. „Taschenspielertrick“, unkte Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse (TK). Schließlich muss das Geld zurückgezahlt werden.

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Die Präsidentin der Caritas, Eva Welskop-Deffaa, sagte dieser Redaktion, die Lage der Krankenkassen sei auch deshalb prekär, weil für Bürgergeldempfänger keine Leistungen aus dem Bundeshaushalt kämen. „Und nicht unerwähnt bleiben darf, dass die Lage der Pflegekassen auch deshalb so angespannt ist, weil der Bund die hohen Kosten für die Coronahilfen den Pflegeversicherungen bis heute nicht erstattet hat“, so Welskop-Deffaa.

Merz blieb in der ARD mit Blick auf Reformen bei Kranken- und Pflegeversicherung vage. Diskutiert werden müsse das Leistungsniveau. „Wo fängt Eigenverantwortung an? Wo hört Eigenverantwortung auf und geht in Solidarität über?“, fragte er in Richtung der Beitragszahler. Diese Grenzen müssten neu gezogen werden.

Und bei der Rente?

Zuletzt einigte sich die Koalition darauf, die Mütterrente auszuweiten und das Rentenniveau auf 48 Prozent festzuschreiben. Das kostet viele Milliarden. Die im Koalitionsvertrag festgehaltene Kommission hat nur einen begrenzten Auftrag, soll lediglich eine neue Kennziffer für das Sicherungsniveau suchen. Ob große Reformen kommen, ist fraglich. Experten hatten in der Vergangenheit zum Beispiel vorgeschlagen, die teure „Rente mit 63“ abzuschaffen oder zu reformieren. Auch Änderungen bei der Hinterbliebenenrente sind denkbar.

Merz sagte in der ARD, Menschen müssten auch einen eigenen Kapitalstock für ihre Altersvorsorge aufbauen. Die im Koalitionsvertrag festgehaltene Frühstartrente kann man dazu als ersten Aufschlag interpretieren. Fördern will der Staat alle Schulkinder mit jeweils zehn Euro im Monat. Nach der Ansparphase kann das Depot weiter bespart werden. An das Geld soll man aber erst mit Rentenbeginn kommen.