In Rheinland-Pfalz sollen AfD-Mitglieder zukünftig nicht mehr im öffentlichen Dienst eingestellt werden. Innenminister Michael Ebling von der SPD kündigte in Mainz an, die Einstellungspraxis in den Staatsdienst zu verschärfen. „Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land“, betonte der Minister. „Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber.“

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Demnach soll beim Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend werden. Als Bewerber muss man erklären, keiner extremistischen Organisation anzugehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört zu haben. Wer die Erklärung ablehne oder bei wem Zweifel an der eigenen Verfassungstreue bleiben, der werde nicht zugelassen, erklärte der Innenminister.
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AfD: In Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet
Der Verfassungsschutz werde dafür eine regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen liefern, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. „Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden“, erklärte der Innenminister.
Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Die AfD habe keinen gemäßigten Flügel mehr und die Radikalisierung nehme zu, erklärte Elbing kürzlich bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts. Das Innenministerium des Landes habe bereits vor der Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz damit begonnen, die rechtlichen Grundlagen zu schärfen, um Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst konsequent begegnen zu können, hieß es vom Innenminister.
Das ist die Kritik der AfD
Die AfD reagiert mit massiver Kritik an Elbing: „Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten“, erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vize-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier. Statt konkreter Vorwürfe werde ab sofort jedes AfD-Mitglied unter Generalverdacht gestellt. „Das ist eine politische Bankrotterklärung und ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung“, kritisierte Münzenmaier. „Eblings Erlass tritt die grundgesetzliche verbriefte Parteienfreiheit mit Füßen.“
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Der Innenminister begründete seine Entscheidung: „Denn ein Verdachtsfall bedeutet, dass hinreichend belegbare Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen.“ Und weiter: „Im Fall der AfD kommt hinzu, dass sich innerhalb der Partei ein Richtungsstreit abzeichnet, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Kräfte durchsetzen könnten.“
Wer bereits im öffentlichen Dienst arbeitet und Mitglied bei einer der gelisteten Organisationen ist, der bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht auch aus dem Dienst entfernt werden.
dpa/emi





