Wieder Berlin, wieder das Verwaltungsgericht. Und wieder eine juristische Schlappe für die „Migrationswende“ der neuen Bundesregierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU). Das Auswärtige Amt muss einer Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen, nachdem entsprechende Zusagen gemacht wurden. Die Familie soll über das Bundesaufnahmeprogramm hierher kommen, mit dem sich die frühere Bundesregierung verpflichtet hat, Menschen vor dem Taliban-Regime zu schützen, die sich für Deutschland eingesetzt haben und nun gefährdet sind.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Es ist erst ein paar Wochen her, da gab das Verwaltungsgericht in Berlin mehreren Menschen aus Somalia Recht auf Schutz, die über Polen nach Deutschland eingereist waren, hier um Asyl baten und zunächst zurückgewiesen wurden. Der Stopp der humanitären Aufnahmeprogramme etwa für Afghanistan wie auch die Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze sind beides zentrale Bausteine in der Migrationspolitik der Regierung von Union und SPD.
Das Gericht entschied nun, die Regierung habe sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“. Damit war der Eilantrag der Juradozentin und ihrer 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten, in erster Instanz erfolgreich. Das Auswärtige Amt ist nach der Entscheidung laut Gerichtssprecherin verpflichtet, sofort zu handeln. Gegen den Beschluss kann die Bundesregierung jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Schon bei den Koalitionsverhandlungen hatten sich einzelne Politikerinnen und Politiker der Koalition skeptisch geäußert, ob bereits zugesagte Aufnahmen einfach gestoppt werden könnten. Die Richter betonen in ihrem Beschluss, dass die Bundesregierung frei darüber entscheiden kann, ob sie das Aufnahmeverfahren für afghanische Staatsangehörige beenden will – oder unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung denkbar ist. Auch könne sie von neuen Aufnahmezusagen absehen. Im vorliegenden Fall könnten sich die Betroffenen jedoch auf die bereits gemachten Zusagen berufen.

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Zudem erfüllten die Betroffenen die Voraussetzungen für ein Visum: Es seien keine Sicherheitsbedenken ersichtlich, und die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familie droht nach eigenen Angaben die Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der radikalislamischen Taliban gefährdet sei. Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt.
Sollen die Menschen die Flüge aus Pakistan selbst zahlen? Das Gericht schweigt zu heikler Frage
Noch immer warten in Pakistan rund 2400 Menschen auf ein Visum für Deutschland, darunter Richter, Journalistinnen oder Künstler, die von dem neuen Islamisten-Regime gefährdet sind. Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 wurden verschiedene Aufnahmeverfahren für Menschen aus Afghanistan eingerichtet. Ursprünglich hatte die vorherige Ampel-Koalition geplant, ihre Ausreise nach Deutschland noch während der laufenden Legislaturperiode zu organisieren.
Eine Aussage dazu, ob die Bundesregierung weitere Charterflüge nach Deutschland für die Betroffenen organisieren muss, hat das Gericht nicht getroffen. Womöglich müssen die Afghanen in Pakistan die Reise selbst organisieren – und vor allem selbst bezahlen. Das aber, so Menschenrechtler, könnten viele nicht leisten.







