Es ist ein Fall, dessen Grausamkeit kaum in Worte zu fassen ist. Jahrelang soll ein heute erst 20 Jahre alter Hamburger aus seinem Elternhaus in Marienthal heraus im Internet schrecklichste Gewalttaten verübt und kinderpornografisches Material angesammelt haben.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Ihm werden Mord, mehrfacher versuchter Mord und sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Unter dem Pseudonym „White Tiger“ brachte er in einer Gruppe, die sich „764“ nennt, offenbar psychisch-labile Minderjährige dazu, an sich abartige sexuelle Handlung durchzuführen oder sich vor der Kamera selbst zu verletzten, teils bis zum Tod.

Nachdem es im Jahr 2023 den ersten Hinweis des FBI und eine anschließende Hausdurchsuchung gegeben hatte, wurde der 20-Jährige nun festgenommen. Die Festnahme gilt in Hamburg als einer der herausragenden Ermittlungserfolge der letzten Jahrzehnte. Trotzdem gibt es Kritik an der Polizei – aus der Polizei.

Hamburger Netz-Krimineller: Ermittler durften sich nicht auf „White Tigers“ Rechner schalten

Was Jan Reinecke, Landesvorsitzender des Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) moniert: Wie bei vielen vergleichbaren Fällen kam der entscheidende Tipp aus dem Ausland, hier vom FBI. Verantwortlich dafür macht Reinecke Datenschutzbestimmungen, die die Ermittlungen in Deutschland erschweren oder unmöglich machen. „In Deutschland ist es so dem Zufall überlassen, ob Fälle der schwersten Kriminalität ans Licht kommen“, sagt er.

Auch die Überwachung des 20-Jährigen nach der ersten Durchsuchung im September 2023 war alles andere als lückenlos. So war es den Ermittlern beispielsweise nicht erlaubt, sich unerkannt auf den Rechner des Verdächtigen zu schalten, um seine weiteren Aktivitäten zu kontrollieren.

Erst die aufwendige Auswertung der jetzt sichergestellten Datenträger wird daher ergeben, was der 20-Jährige in den vergangenen zwei Jahren im Internet getrieben hat. Ermittler sind sich unterdessen sicher, dass der Hamburger auch nach dem Tipp des FBI seinen sadistischen Neigungen fast zwei Jahre lang weiter nachging.

Deutsche Behörden reagieren oft zu spät: „Es fehlt der Polizei an tauglichen Gesetzen“

Reinecke fordert angesichts des Falls eine völlig neue Struktur für Ermittlungen im Internet. Er plädiert für Beamte, die präventiv das Netz nach schwerkriminellen Aktivitäten durchforsten. Und: Die entsprechende Dienststelle sollte nicht Ländersache sein, sondern als gemeinsame Dienststelle mit Ermittlern aus allen Bundesländern geführt werden oder beim Bundeskriminalamt angesiedelt sein.

„Es fehlt der Polizei an tauglichen Gesetzen“, sagt Reinecke. „Es geht damit los, dass es nicht möglich ist, KI-basierte Gesichtserkennung bei Ermittlungen einzusetzen“. Rein technisch wäre das kein Problem, doch die Gesetzeslage lässt es bislang nicht zu – auch nicht in so schwerwiegenden Fällen wie in jenem des „White Tiger“.

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Im konkreten Fall wäre die Technologie äußerst hilfreich, weil unter anderem rund 120 Stunden Videomaterial sichergestellt worden ist, auf dem die oft unbekannten Opfer von „White Tiger“ zu sehen sind. „Wir sind im Zeitalter der Smartphones und Apps in der Steinzeit der technischen Überwachung stehen geblieben“, so drastisch formuliert es Reinecke. Die organisierte Kriminalität, Cyberkriminelle und Terroristen würden das schamlos und gezielt ausnutzen.

Eine weitere Stellschraube, an der laut Reinecke im Sinne der Ermittlungstätigkeiten gedreht werden könnte, ist die Vorratsdatenspeicherung. Dabei würden Kommunikationsunternehmen verpflichtet, anfallende Daten länger als bislang zu speichern und bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Der Fall „White Tiger“: Jugendstrafrecht sieht maximal zehn Jahre Haft vor

„White Tiger“, der die Vorwürfe beim Haftprüfungstermin bestritten hat, aber aufgrund der vorgelegten Beweismittel für 123 Straftaten von gefährlicher Körperverletzung bis Mord in Untersuchungshaft sitzt, dürfte wegen seines Alters nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Hier sieht die Höchststrafe eine 15-jährige Haft vor. Ermittler gehen aber davon aus, dass der 20-Jährige als psychisch krank eingestuft und auf unbestimmte Zeit in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden könnte.