Es ist ein unangenehmer, frustrierender Start in eine Reise: Jedes Jahr sitzen Millionen Fluggäste in der EU stundenlang am Flughafen fest, weil ihre Flüge lange Verspätungen haben. Verpasste Anschlussflüge, kurzfristige Hotelübernachtungen, verpasste Termine – die Folgen sind vielfältig. Laut einer Auswertung des Fluggastrechteportals AirHelp war 2024 ein Drittel der 107 Millionen Fluggäste, die von deutschen Flughäfen abhoben, von Verspätungen und Flugausfällen betroffen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Ein großer Teil der Betroffenen kann sich immerhin von der Airline Geld wiederholen, und so den Ärger etwas kleiner machen. Doch das könnte sich bald ändern. Die EU arbeitet aktuell an einer Reform der Fluggastrechteverordnung. Verbraucherschützer fürchten Verschlechterungen für Kundinnen und Kunden.
Welche Rechte haben Verbraucher bei Verspätungen aktuell?
Die magische Grenze für Verbraucher, deren Flug verspätet ist, liegt derzeit bei drei Stunden. Bei Verspätungen, die darüber hinaus gehen und von der Airline verschuldet wurden, gibt es einen Anspruch auf Entschädigung. In der Höhe ist dieser gestaffelt nach der Distanz des Fluges: 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für Flüge bis 3.500 Kilometer und 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 Kilometer.
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Hintergrund für die Drei-Stunden-Frist ist ein EuGH-Urteil von 2009, bei dem das Gericht festlegte, dass so erhebliche Verspätungen gleichzusetzen sind mit einer Annullierung des Flugs.
Worüber diskutiert die EU jetzt?
Das Thema beschäftigt die Staatengemeinschaft seit langem. Die EU-Kommission hatte einen Vorschlag erarbeitet, nach dem erst ab fünf Stunden Verspätung überhaupt ein Anspruch auf Entschädigung entsteht, dagegen formierte sich aber Widerstand. Beim Verkehrsministerrat am Donnerstag stimmte nun eine Mehrheit der 27 Mitgliedsstaaten für einen Kompromiss: Danach sollen Passagiere auf Flügen bis zu 3500 Kilometer Entfernung sowie auf allen innereuropäischen Flügen ab vier Stunden Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung von 300 Euro haben. Bei längeren Strecken soll es demnach ab einer Verspätung von sechs Stunden 500 Euro geben. Endgültig beschlossen sind die Änderungen nicht, als Nächstes stehen Verhandlungen mit dem Europaparlament an.
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Warum wollen Airlines die Reform?
Die Airlines und ihre Verbände argumentieren, dass sie an vielen Zielen in Europa technisch nicht in der Lage seien, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Im Zweifel werde dann auf einen zusätzlichen Flug verzichtet, weil die hohen Entschädigungszahlungen ohnehin bereits angefallen seien.
Der Lobbyverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft BDL beruft sich unter anderem auf eine Umfrage des Instituts Yougov unter Passagieren, die der Verband in Auftrag gegeben hat. Unter der Vorgabe, dass sie noch am selben Tag ihr Ziel erreichen, waren demnach 73 Prozent der befragten Passagiere bereit, erst nach fünf Stunden Verspätung einen Entschädigungsanspruch zu erhalten. Nur 21 Prozent fanden die Entschädigungszahlung bereits nach drei Stunden wichtiger. Dafür nähmen sie in Kauf, ihr Ziel gegebenenfalls erst ein oder zwei Tage später zu erreichen.
Mit dem Ergebnis des Rats sind allerdings auch die Unternehmen nicht recht zufrieden: „Die Mitgliedstaaten haben den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission verwässert und noch mehr Komplexität eingeführt“, kritisierte die Geschäftsführerin des Verbands A4E (Air for Europe), Ourania Georgoutsakou.
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Was würde das für Verbraucher bedeuten?
Verbraucherschützer warnen davor, die bisher geltende Frist von drei Stunden zu erhöhen. „Wenn man die Zeitschwellen nach oben setzt, haben Millionen von Reisenden keinen Anspruch mehr auf Entschädigung“, warnt André Duderstaedt, Mobilitätsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. 2024, sagt Duderstaedt, hätten rund 9,24 Millionen Menschen in der EU einen Anspruch auf Entschädigung wegen verspäteter Flüge gehabt. Wenn es diesen Anspruch aber erst ab vier Stunden Verspätung gibt, würden schätzungsweise zwei bis vier Millionen Menschen davon keine Entschädigung mehr geltend machen könnten. „Das ist nicht akzeptabel“, sagt der Verbraucherschützer. Reisende würden ohnehin schon in Vorkasse gehen, erklärt Duderstaedt. „Warum sollten sie zusätzlich noch das unternehmerische Risiko der Airlines tragen?“
Das Portal Flightright, das für Kunden Entschädigungsansprüche durchsetzt, sprach von einem „gezielten, massiven Abbau von Fluggastrechten“.
Was sagt die Bundesregierung?
Die schwarz-rote Koalition wollte eine Verschlechterung der Situation für Verbraucher verhindern. Die Drei-Stunden-Regelung habe sich bewährt, sagte Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) am Donnerstag beim Verkehrsministerrat in Brüssel. Eine Erhöhung auf vier oder sechs Stunden sei aus deutscher Sicht nicht akzeptabel. Ähnlich hatte sich zuvor Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) geäußert. Deutschland stimmte im Rat deshalb gegen die Änderung, wurde aber überstimmt.
EU-Parlamentarier signalisierten schon vor der Abstimmung Widerstand. Umgesetzt wird eine Reform erst, wenn sich EU-Kommission, Ministerrat und Parlament geeinigt haben.
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Hat die Reform auch Vorteile für Verbraucher?
Verbraucherschützer, aber auch Vertreter mehrerer EU-Staaten erhoffen sich von der neuen Richtlinie mehr Klarheit und Übersichtlichkeit von der neuen Verordnung. Dass die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern verbessert werden sollen, sei gut, sagt Duderstaedt. „Viele Verbraucher wissen gar nicht, welche Ansprüche sie haben.“ Dass es weiterhin keine einheitlichen Regeln für das Handgepäck geben soll, nennt er eine „verpasste Gelegenheit“.







