Mit dem 23. Februar endete vorerst die politische Karriere von Christian Lindner: Der ehemalige Finanzminister, der mit dem Bruch der Ampel vom damaligen Kanzler Scholz entlassen wurde, schaffte es nicht, seine Partei über die Fünfprozenthürde zu hieven. Lindner zog Konsequenzen – und kündigte auch seinen Rückzug aus der Parteispitze an.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Ganz still ist es aber nicht um das ehemalige Gesicht der Liberalen geworden: Lindner hat mit der Moderatorin Franca Lehfeldt ein Kind bekommen. Alsdann machte die Nachricht die Runde, dass er mit seinem Mini den Hund eines Filmproduzenten auf dem Parkplatz eines italienischen Restaurants überfahren hat.
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Christian Lindner vergleicht Situation mit Höhlengleichnis
„Jetzt gehts wieder los“, meldete sich Lindner dann vor rund einer Woche auf Instagram zurück. Er trägt ein weißes Hemd, eine schwarze Strickjacke – und läuft, in die Kamera sprechend, durch einen Wald. „Momentan steht bei mir die Familie ganz im Vordergrund“, so Lindner, während die Vögel im Hintergrund zwitschern.
Beruflich habe er viel Freude an der neuen Freiheit – und vergleicht seine Situation mit Platons Höhlengleichnis: Neben den Schatten in der Höhle gebe es auch noch eine andere Welt, referiert der Noch-FDP-Chef. Außer der Tatsache, dass er seinen Instagram-Account weiter pflegen will, lässt Lindner seine Follower aber im Ungewissen, wie es mit ihm weitergeht.
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Christian Lindner: Diese Tätigkeit hat er angemeldet
Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger könnte nun einen Hinweis geben. Der frühere Finanzminister und scheidende FDP-Vorsitzende hat nämlich grünes Licht für eine neue Tätigkeit bekommen: Lindner habe der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes angezeigt, als freiberuflicher Redner und Autor zu verschiedenen Anlässen tätig werden zu wollen. Die Bundesregierung habe der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, dass gegen die Aufnahme dieser Tätigkeiten „keine Bedenken bestehen“, wird weiter mitgeteilt.
Nach dem Gesetz müssen Mitglieder der Bundesregierung Erwerbstätigkeiten innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt schriftlich anzeigen. Die Bundesregierung kann diese für die Zeit der ersten 18 Monate „ganz oder teilweise untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden“.
mit dpa







