Kinder zu erziehen, kostet Zeit – und oft auch berufliche Einschnitte. Damit sich das später nicht negativ auf die Rente auswirkt, rechnet die Deutsche Rentenversicherung sogenannte Kindererziehungszeiten an, auch unter „Mütterrente“ bekannt. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, bekommen Eltern drei Jahre lang Rentenpunkte gutgeschrieben – das entspricht derzeit rund 118 Euro pro Kind und Monat. Für Kinder, die vor 1992 zur Welt kamen, sind es bis zu 2,5 Rentenpunkte.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Die „Mütterrente“ ist auch Thema der künftigen Koalition aus Union und SPD, die sich in der Rentenpolitik einiges vorgenommen haben. So soll künftig auch Eltern, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, für jedes Kind bis zu drei Erziehungsjahre angerechnet werden – statt wie bisher nur zweieinhalb Jahre. Dies würde eine monatliche Rentenerhöhung von rund 20 Euro bedeuten.

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Doch die Sache hat einen Haken: Die gutgeschriebenen Rentenpunkte erscheinen nicht in der jährlichen Renteninformation, solange kein Antrag gestellt wurde. Immerhin: Wer ein Kind bekommt, wird in der Regel automatisch von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben.

Antrag stellen – aber zum richtigen Zeitpunkt

Allerdings empfiehlt es sich, nicht direkt nach der Geburt eines Kindes diesen Antrag zu stellen. Die Rentenversicherung rät, damit zu warten, bis das jüngste Kind zehn Jahre alt ist. Denn zum einen laufen auch sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten, die bei bestimmten Rentenarten eine Rolle spielen, bis zum zehnten Geburtstag, zum anderen können nur Zeiten anerkannt werden, die schon abgelaufen sind. Ist das Kind bei der Antragstellung beispielsweise erst zwei Jahre alt, wird auch nur dieser Zeitraum als Kindererziehungszeit anerkannt. Das dritte Jahr muss nachträglich separat beantragt werden.

Eltern, die sich die Kindererziehung aufteilen oder das klassische Modell abweichen, müssen allerdings aktiv werden. Standardmäßig werden die Rentenpunkte nämlich der Mutter zugewiesen. Möchte der Vater oder ein anderer Elternteil in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Zeiten gutgeschrieben bekommen, muss eine gemeinsame Erklärung bei der Rentenversicherung eingereicht werden.

Frist: Bis zum Renteneintritt

Der Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeit lässt sich bequem online stellen – über das Formular V0800. Benötigt werden die Rentenversicherungsnummern beider Elternteile. Nach dem digitalen Ausfüllen muss ein unterschriebenes PDF-Dokument per Post nachgereicht werden. Versicherte können die Kindererziehungszeiten jederzeit bis zum Renteneintritt beantragen.

Wer unsicher ist, ob bereits alles korrekt eingetragen wurde, kann eine Rentenauskunft oder einen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Das geht ebenfalls online – und gibt Sicherheit, dass bei der späteren Rente nichts verloren geht.