- Trotz ESTA oder Visum drohen Probleme an der Grenze
- Das Auswärtige Amt hat die Reisehinweise für die USA verschärft
- Um sicher über die US-Grenze zu kommen und Schikanen zu vermeiden, müssen Sie einige Regeln beachten
Wer Urlaub in den USA machen möchte, steht aktuell vor vielen Unsicherheiten: Was braucht es für die Einreise, komme ich überhaupt durch die Kontrolle? Denn trotz gültiger Einreisegenehmigung kann es an der Grenze zu Problemen kommen – im schlimmsten Fall landet man direkt in Abschiebehaft. Seit dem Amtsantritt Donald Trumps ist das mehreren Europäern passiert: So wurde der Berliner Tattookünstlerin Jessica Brösche zum Verhängnis, dass sie ihre Arbeitsutensilien im Gepäck hatte.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Im Fall von Lucas Sielaff führte offenbar eine falsch verstandene Frage an der Grenze zu 16 Tagen Abschiebehaft und anschließender Ausweisung – auf eigene Kosten.
62 Tage in Haft: Dieser Deutsche kam trotz Greencard in Abschiebehaft
Der rätselhafteste Fall betrifft wohl den Deutschen Fabian Schmidt. Der 34-Jährige lebt seit 2007 legal in den USA, gemeinsam mit seiner Mutter. Er ist mit einer Amerikanerin verlobt, hat eine achtjährige Tochter, arbeitet als Elektroinstallateur. Sein aktueller Wohnort liegt im Bundesstaat New Hampshire. Schmidt verfügt über eine gültige Greencard. Und doch: Nach einer Europa-Reise wurde er am 7. März in Boston festgenommen. Seiner Mutter zufolge musste er seine Greencard und sein Handy abgeben. Er kollabierte und kam zunächst ins Massachusetts General Hospital, wo eine Grippe-Erkrankung festgestellt wurde. Danach verlegte man ihn ins Wyatt Detention Center auf Rhode Island. Von dort darf er nur mit wenigen Angehörigen telefonieren, und auch nur übers Gefängnistelefon.
News aus den USA
Mutter Astrid mühte sich um internationale Aufmerksamkeit. Das einzige, was ihr Sohn sich in den USA jemals habe zuschulden kommen lassen, sei der Besitz von Marihuana gewesen, festgestellt bei einer Auto-Kontrolle im Jahr 2015. Wegen eines Umzugs habe er Jahre später einen Gerichtstermin dazu verpasst; die Vorladung habe er durch die geänderte Adresse nicht erhalten. Aber: Erst im vergangenen Jahr wurde seine neue Greencard ausgestellt. Hätte es ein juristisches Problem gegeben, so argumentierte seine Familie, hätte man ihm das Dokument nicht ausgestellt. Erst 62 Tage bekam Schmidt eine Anhörung und wurde freigelassen.
USA: Einreise mit neuen Schwierigkeiten – deutscher Politiker besorgt
Fälle wie diese machen Reisenden Sorgen, ob es noch sicher ist in die USA zu reisen oder ob an der Grenze Schikanen und im schlimmsten Fall Gefängnis drohen.
Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass jeden Tag Tausende Deutsche in die USA fliegen und ohne große Probleme einreisen dürfen. Bei den Vorfällen der vergangenen Monate könnte es sich um Einzelfälle handeln, bei denen individuelle Missverständnisse zur Einreiseverweigerung führten.
Dennoch hat dies beim Auswärtigen Amt dazu geführt, die Reisehinweise für die USA zu verschärfen: „Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen“, schreibt das Amt auf seiner Webseite.
Auch unter deutschen Politikern sorgen die Fälle für Unruhe. „Die Berichte über die Inhaftierung Deutscher bei deren Einreise in die USA sind Gift für die US-Tourismusindustrie“, sagte der CDU-Außenpolitiker Jürgen Hardt dieser Redaktion. „Heimatschutzministerin Noem sollte dringend bei den Kongressmitgliedern von Tourismus-Hotspots nachfragen, wie sie die erratische Praxis an der Grenze finden.“
Was ist bei ESTA zu beachten?
Wer touristisch oder geschäftlich in die USA reist, beantragt hierzu in der Regel eine Elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Diese kostet 21 US-Dollar und ermöglicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren beliebig viele US-Reisen, die jeweils bis zu 90 Tage dauern dürfen. ESTA kann online nach Ausfüllen eines Fragebogens beantragt werden – Vorstrafen oder bereits verweigerte US-Einreisen führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags.
Wichtig sind bei ESTA korrekte Angaben über den Reisezweck, aber auch über Details wie das Geschlecht. Bei ESTA oder US-Visumsanträgen ist nur der Eintrag „männlich“ oder „weiblich“ möglich, wobei der Geschlechtseintrag bei Geburt gilt.
Menschen mit einem diversen Geschlechtseintrag sollten sich deshalb im Vorfeld an eine US-Vertretung in Deutschland wenden. Wer mit ESTA in die USA reist, sollte auch ein Rückflugticket gebucht haben. So lässt sich nachweisen, dass man das Land nach maximal 90 Tagen wieder verlässt. Wer als Deutscher visumsfrei mit ESTA einreist, braucht ein Rückflug- oder Anschlussticket – Mexiko oder Kanada sind als Destinationen hier ausgenommen.
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Visa-Verschärfungen: Was gilt für ausländische Studierende?
ESTA darf nur für touristische und geschäftliche US-Reisen genutzt werden. Wer etwa zum Arbeiten, Forschen oder Studieren in die USA fliegt, muss hierfür ein entsprechendes Visum beantragen. Allerdings hat die US-Regierung Ende Mai angekündigt, ausländische Studierende und Teilnehmer von Austauschsemestern stärker zu überprüfen und vorerst keine weiteren Termine für Visa-Anträge zu vergeben.
Menschen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch Bürger des Iran, Irak, Nordkoreas, Syriens oder des Sudan sind, benötigen zusätzlich ein Visum.
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Auch wer sich seit 2011 in diesen Ländern oder in Libyen, dem Jemen oder Somalia aufgehalten hat, darf ESTA nicht mehr nutzen. Wer nach 2021 in Kuba war, ist ebenfalls nicht mehr für ESTA berechtigt.
Ein US-Visum kann online beantragt werden, allerdings ist zusätzlich ein persönliches Interview in der US-Botschaft oder einem Konsulat nötig. Je nach Visumstyp werden Gebühren von bis zu 200 US-Dollar fällig.
Worauf müssen sich USA-Besucher sich bei der Einreise einstellen?
Egal ob man eine gültige ESTA-Genehmigung hat oder ein Visum für die USA: Am Ende entscheidet immer der Beamte an der Passkontrolle, ob man einreisen darf oder nicht. Dabei dürfen die Beamten Fragen zum Reisezweck, zur Aufenthaltsdauer oder auch zum persönlichen Hintergrund stellen.
Im Rahmen der Einreise wird zudem ein Foto aufgenommen und die Fingerabdrücke elektronisch erfasst. Zudem muss die erste Adresse in den USA angegeben werden.

Nach dem Gepäck wird gerne gefragt, etwa, ob man es alleine gepackt hat oder ob man etwas zugesteckt bekommen hat. Manchmal fragen die Beamten nach eventuellen Angehörigen in den USA – die Fragen können auch mal ins Detail gehen und als übergriffig empfunden werden.
Auch wenn die Fragen unfreundlich klingen, sollten sie ruhig und sachlich beantwortet werden. Wichtig ist, genau zuzuhören, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Zweifelsfall lieber höflich darum bitten, dass die Frage wiederholt wird. Scherze oder Bemerkungen, die als widerspenstig interpretiert werden könnten, sollten hier unterlassen werden.
Einreise in die USA: Was raten Experten?
Wer mit einem Visum einreist, sollte zudem Angaben machen können zum Arbeitsort, der Dauer des Aufenthalts, der Tätigkeit und der Arbeitgeberin. Sind zusätzliche Dokumente notwendig, etwa eine Entsendung der Arbeitsstelle, müssen diese im Handgepäck griffbereit sein – und in englischer Sprache verfasst.
Unter Geschäftsreisenden sind die bekannt gewordenen Probleme bei der Einreise in die USA nach Angaben der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer bisher kein größeres Thema. „Es gibt vereinzelte Nachfragen innerhalb normaler Geschäftsgespräche“, sagte Christoph Schemionek vom Büro der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in Washington dieser Redaktion. „Direkte Anfragen haben uns noch nicht erreicht.“
Schemionek rät USA-Reisenden darauf zu achten, alle Formulare korrekt auszufüllen und korrekte Angaben zu machen. Und: „Bei der Einreise freundlich, sachlich und authentisch sein.“ Dass Geschäftsreisende die USA wegen der bekannt gewordenen Fälle meiden, erwartet Schemionek nicht: „Die USA sind Deutschlands wichtigster Export- und Investitionsmarkt. Auf Geschäftsreisen wird nicht verzichtet werden.“
Auch der Rechtsanwalt und Visums-Experte Thomas Schwab von der Frankfurter Kanzlei Winheller mahnt zur Sorgfalt: „Man muss darauf achten, nicht den Anschein zu erwecken, in den USA arbeiten zu wollen. Auch nicht als Nanny oder Au-pair im Freundes- und Familienkreis. Denn dafür braucht man ein offizielles Arbeitsvisum.“
Schwab nennt konkrete Nachweise, die man erbringen kann. „Wer sich im Konsulat vorstellt, um ein US-Besuchervisum zu beantragen, sollte eine Meldebescheinigung, seinen Mietvertrag und eventuell Kontoauszüge zum Belegen der regelmäßigen Miete vorlegen“, zählt Schwab auf. „Bei den Grenzbeamten am Flughafen halte ich das derzeit noch für ‚overdressed‘.“ Noch ein Tipp: „Wer einen Nachweis zu einem Wohnsitz außerhalb der USA mit sich führen möchte, nimmt seinen Personalausweis mit, denn dort steht die Meldeadresse drauf.“
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An der US-Grenze: Dürfen die Grenzbeamten den Koffer kontrollieren?
Ja. Im Rahmen der Einreisekontrolle dürfen die Grenzbeamten auch das Handy kontrollieren. Hinweise auf kritische Bemerkungen über die US-Politik sollten entsprechend gelöscht werden.
„Wer aktuell in die USA einreist, sollte besonders auf seine Handy-Hygiene achten: Amerikanische Grenzbeamte haben ein weites Ermessensfeld“, sagt Rechtsanwalt Schwab. „Trump-kritische Nachrichten oder Memes sollte man lieber vorher löschen – wenn man an einen US-Grenzbeamten gerät, der Trump-Fan ist, könnte er einen abweisen.“ Ein Recht auf Einreise gibt es nicht. Klagen kann man nicht gegen die Entscheidung.
Das Gepäck darf ebenfalls kontrolliert werden. Es sollte nicht verschlossen werden, um Beschädigungen durch ein gewaltsames Öffnen zu verhindern.










