Wenn der neu gewählte Bundestag an diesem Dienstag zu seiner ersten Sitzung zusammentritt, beginnt die neue Wahlperiode. Damit endet offiziell auch die Amtszeit von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrer Minister.

Montag, Mittwoch, Freitag
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Dennoch bleiben Merkel und Co. im Amt – geschäftsführend. Im Grundgesetz heißt es: „Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.“
Regierung behilft sich derweil mit Notlösungen
Da die mögliche Bildung eines Jamaika-Bündnisses Monate dauern könnte, sind Regierung und Parlament zu mancher Notlösung gezwungen. So beschloss die Bundesregierung am Mittwoch die Verlängerung von gleich sieben Auslandseinsätzen der Bundeswehr – allerdings nur um je drei Monate.
Das ist Bundeskanzlerin Angela Merkel
Übergangscharakter gebietet politische Zurückhaltung
Grundsätzlich gilt bei der personellen Zusammensetzung der geschäftsführenden Bundesregierung der Status quo. Nicht besetzte Ministerien können nur von Regierungsmitgliedern übernommen werden. Werden Minister entlassen, werden andere Ressortchefs beauftragt, das verwaiste Ministerium geschäftsführend ebenfalls zu leiten.
Die geschäftsführende Regierung besitzt nach Darstellung des Bundestags grundsätzlich dieselben Befugnisse wie eine „reguläre“ Regierung. Ihr Handlungsspielraum sei nicht auf die „laufenden Geschäfte“ beschränkt, schreiben Bundestagsexperten. Juristen verweisen aber darauf, dass der Übergangscharakter der Regierung größtmögliche politische Zurückhaltung gebiete.
Eine geschäftsführende Regierung habe auch das Recht, Gesetze zu initiieren, heißt es. Minister könnten Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Kanzlerin selbst könne jedoch nicht im Parlament die Vertrauensfrage stellen. Auch ein Misstrauensvotum des neu gewählten Bundestags sei ausgeschlossen. (dpa)

















































