Vermeintlich lief alles regelgerecht, als wiedergewählt wurde. Doch eine Unterbrechung der Sitzung gab es zwischendurch im Bundestag. Der Grund: Einer der Parlamentarier hatte gegen die verstoßen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Um kurz nach zwölf Uhr gab Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble bekannt, er werde gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron ein Ordnungsgeld verhängen. Bystron hatte während der Kanzlerinnenwahl in der Wahlkabine seinen bereits ausgefüllten Stimmzettel sowie seinen Wahlausweis fotografiert.
Auf dem Stimmzettel hatte er „Nein“ angekreuzt. Das Foto veröffentlichte der bayerische Abgeordnete auf Twitter zusammen mit dem Kommentar „Nicht meine Kanzlerin“.
Empfohlener externer Inhalt
Nicht meine Kanzlerin. pic.twitter.com/IrJ4Ry5899
— Petr Bystron (@PetrBystronAfD) 14. März 2018

Schäuble erklärte daraufhin, mit dem Tweet habe Bystron „bewusst gegen den Grundsatz der Geheimhaltung der Wahl verstoßen.“ Das Ordnungsgeld von 1000 Euro wird wegen einer „schwerwiegenden Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestags“ fällig.
Angela Merkels vierte Wahl zur Kanzlerin































Aus der Bundestagsverwaltung hieß es, ob Bystrons Stimme durch die Veröffentlichung womöglich ihre Gültigkeit verliere, werde noch geprüft. (dpa/rtr/nsa)
Das ist das Bundeskabinett

























