Das Schmähgedicht von gegen den türkischen Staatspräsidenten bleibt auch künftig in Teilen verboten. Der TV-Moderator scheiterte am Dienstag mit einer Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Ebenso scheiterte auch Erdogan mit dem Antrag, das Gedicht vollständig verbieten zu lassen. Verhandelt wurde die Berufung bereits am 27. Februar (AZ: 7 U 34/17).

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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hatte unter dem Titel „Schmähkritik“ am 31. März 2016 in seinem „Neo Magazin Royale“ teils wüste Beschimpfungen gegen Erdogan vorgetragen und ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt. Zur Begründung stellte der Moderator seinem Auftritt voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären. Die Show zog eine Staatsaffäre nach sich.
Im Februar 2017 hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass Böhmermann weite Teile seines Schmähgedichts nicht wiederholen darf. Erdogan müsse die strittigen Passagen nicht hinnehmen, weil sie sein allgemeines Persönlichkeitsrecht im Kernbereich berührten, hieß es zur Begründung. (AZ: 324 O 402/16). Damit bestätigte die Kammer eine zuvor ergangene Eilentscheidung. Sowohl Böhmermanns als auch Erdogans Anwalt hatten daraufhin Berufung eingelegt. (epd)




