Männer und Frauen sollen die Kinder ihrer Partnerin oder ihres Partners künftig auch adoptieren dürfen, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind. Ein Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Justizministerium will das Adoptionsrecht in diese Richtung öffnen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Bislang sind diese Stiefkinderadoptionen nur für Eheleute möglich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte diese Einschränkung allerdings für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Adoptionsrecht ist Streitpunkt in der GroKo

Laut neuem Gesetzentwurf hätten Unverheiratete dieses Recht auf Adoption, wenn das Paar seit mindestens zwei Jahren eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind hat, das in ihrem Haushalt zu Hause ist.

Dass die Adoption laut Gesetzentwurf auch möglich sein soll, wenn einer der Partner anderweitig verheiratet ist, stößt dem Koalitionspartner allerdings übel auf. „Diese Regelung ist weder geboten noch hilfreich“, kritisierte Vize-Unionsfraktionschef Thorsten Frei. „Sie ist auch nicht nötig, um die Vorgaben des Verfassungsgerichts umzusetzen.“ (ba)