Die Grundsicherung im Alter ist eine Leistung des Staats für Rentnerinnen und Rentner, deren Einkünfte nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 2019 hätten mehr als eine Million Rentner und Rentnerinnen in Deutschland Anspruch auf Grundsicherung – doch tatsächlich liegt der Anteil derer, die die Leistung nicht in Anspruch nehmen bei etwa 60 Prozent.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Viele Rentnerinnen und Rentner haben also keine Grundsicherung beantragt, obwohl sie ihnen zustehen würde. Laut der Studie sind die Gründe dafür vor allem, dass die betroffenen Personen gar nicht wissen, dass ihnen Grundsicherung zustehen würde, dass sie die Antragsstellung als zu kompliziert empfinden oder aber dass sie Angst vor Stigmatisierung haben.
Hartz IV im Alter: Wie hoch ist die Grundsicherung?
Beantragt werden kann die Grundsicherung im Alter von Personen mit geringem Einkommen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und in Deutschland wohnen. Die Altersgrenze hängt vom jeweiligen Geburtsjahr ab und wird in den kommenden Jahren stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Vermögen wie etwa Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben oder Immobilien und dem Einkommen, also Erwerbseinkommen, Renten und Pensionen oder Mieteinnahmen. Dabei wird auch das Einkommen und Vermögen von Ehepartnern oder Partnern aus eingetragener Lebenspartnerschaft berücksichtigt.
Nicht angerechnet wird jedoch das Einkommen von Kindern – allerdings nur solange es nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Abgedeckt werden soll mit der Grundsicherung der notwendige Lebensunterhalt, das Wohnen sowie Versicherungsbeträge. Als Faustregel empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, einen Anspruch auf die Grundsicherung prüfen zu lassen, wenn das gesamte Einkommen unter 924 Euro liegt.
Wie bekommt man Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und muss daher beantragt werden. Der Antrag muss beim Sozialamt eingereicht werden. Dafür werden ein Ausweisdokument, der Rentenbescheid, Einkommens- und Vermögensnachweise, der aktuelle Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate sowie der Sozialversicherungsnachweis benötigt. Alternativ kann der Antrag auch bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden, die ihn dann an das Sozialamt weiterleitet.
Wurde der Antrag genehmigt, beginnt die Grundsicherung mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde und wird dann für ein Jahr ausgezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wenn sich Rentnerinnen und Rentner länger als vier Wochen ohne Unterbrechung im Ausland aufhalten, wird die Leistung eingestellt.
Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.
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(csr)




