Bundestagspräsident hält es für unrealistisch, das deutsche Wahlrecht zu ändern, um eine Aufblähung des Parlaments zu verhindern. „Unser Wahlrecht ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sehr verfestigt, außerdem erfährt es hohe Akzeptanz bei den Wählern“, sagte der CDU-Politiker unserer Redaktion.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Eine Änderung sei „leicht gefordert“, komme aber „fast schon der Quadratur des Kreises gleich“. Schäubles Vorgänger Norbert Lammert (CDU) hatte wiederholt Korrekturen am Wahlrecht verlangt.

Fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe

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Er habe gleich zu Beginn der Wahlperiode mit allen Fraktionsvorsitzenden das Gespräch über eine mögliche Wahlrechtsänderung gesucht, teilte mit. Unter seinem Vorsitz sei eine Arbeitsgruppe gegründet worden, in die jede Fraktion einen Beauftragten entsandt habe. „Aber wer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein bisschen liest, der sieht, wie schwierig das rein rechtlich wird.“ (FMG)