Vor wenigen Tagen hat eine Absage des Jobcenters für Empörung gesorgt: Einer Hartz-IV-Bezieherin aus dem Ruhrgebiet wurde ein Darlehen für einen neuen Kühlschrank verweigert. Der kuriose Gegenvorschlag des Amts: Die Frau könne ihre Lebensmittel auf dem Balkon kühlen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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"Vorübergehend können Sie aufgrund der Witterungsverhältnisse Lebensmittel auch z.B. auf dem Balkon lagern und parallel Ansparungen für die Anschaffung eines Kühlschrankes vornehmen", so die Antwort, die der Verein Sanktionsfrei, der sich für die Belange von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden einsetzt, auf Twitter veröffentlicht hat. Die skandalverdächtige Absage schlug im Netz hohe Wellen.

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Hartz IV: Jobcenter entschuldigt sich für Absage

Nun meldet sich Vereinsgründerin Helena Steinhaus mit positiven Neuigkeiten zurück. Der Geschäftsführer des entsprechenden Jobcenters habe sich umgehend bei der betroffenen Hartz-IV-Empfängerin entschuldigt und werde persönlich Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter aufnehmen, um die Angelegenheit zu klären. Der Frau sei außerdem ein neuer Sachbearbeiter zugewiesen worden.

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Da sie seither einen gespendeten Kühlschrank erhalten habe, sei das Darlehen zwar mittlerweile nicht mehr nötig. Wie aus dem Schreiben des Jobcenters hervorgeht, habe sie dafür aber eine Entschädigung von 50 Euro für die verdorbenen Lebensmittel erhalten.

Zudem solle geprüft werden, ob der Zugang zu Darlehen für benötigte Elektrogeräte im Rahmen des Rechts erleichtert werden könnten. Auch interessant: Arbeitsagentur-Chef: Ungeimpften Bewerbern droht Ablehnung (day)