Bis Freitag sind in Berlin nach Angaben der Landeswahlleiterin exakt 144.619 Wahlscheine für den 24. September ausgestellt worden. Damit wollen bislang 5,8 Prozent aller Wahlberechtigten per Brief abstimmen. Die meisten Briefwähler gibt es derzeit in Steglitz-Zehlendorf mit rund 33.300 und Pankow mit rund 23.400 Personen, die wenigsten in Marzahn-Hellersdorf. Hier haben sich nur knapp 2000 Berliner ihre Unterlagen zuschicken lassen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss den Stimmzettel für die Bundestagswahl und den für den Tegel-Volksentscheid zusammen in den beiliegenden blauen Umschlag stecken und diesen zukleben. Darauf weist die Landeswahlleitung hin. Denn in den Bezirkswahlämtern seien in den vergangenen Tagen vermehrt Nachfragen von Briefwählern zum Umgang mit den beiden zugeschickten Stimmzetteln eingegangen, heißt es. Auf dem Hinweisblatt zur Briefwahl, das den Unterlagen beiliegt, sei das Vorgehen beschrieben. Dennoch gibt es offenbar Irritationen.

Zusammenfassend funktioniert die Briefwahl also wie folgt: Die zwei Stimmzettel (Bundestagswahl und Tegel) persönlich ankreuzen und zusammen in den blauen Umschlag stecken. Die eidesstattliche Versicherung unterschreiben. Diese und den zugeklebten blauen Stimmzettelumschlag zusammen in das rote Kuvert stecken. Dieses verschließen, in den Briefkasten stecken oder direkt beim Bezirkswahlamt abgeben.

Auch Obdachlose können am Volksentscheid teilnehmen

Ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann laut Landeswahlleitung bis zum 22. September 2017, 18 Uhr, gestellt werden. Wahlberechtigte außerhalb Berlins, insbesondere im Ausland, sollten allerdings die Laufzeiten der Post berücksichtigen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Sonntag, den 24. September 2017, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Die Landeswahlleiterin weist darüber hinaus darauf hin, dass an der Bundestagswahl und dem Tegel-Volksentscheid auch Obdachlose teilnehmen können, also Menschen, die nicht im Melderegister eingetragen sind. Sie müssen aber die Aufnahme ins Wählerverzeichnis selbst beantragen. Obdachlose sollten den Antrag am besten beim Wahlamt des Bezirkes stellen, in dem sie sich gewöhnlich aufhalten, so die Landeswahlleitung. Sofern sie erklären, dass sie sich seit dem 24. Juni diesen Jahres gewöhnlich in Berlin aufhalten, sind sie auch beim Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel stimmberechtigt. Der Antrag muss aber schon bis kommenden Freitag, den 1. September, während der Öffnungszeit im Bezirkswahlamt gestellt werden oder bis spätestens 3. September dort eingegangen sein. Die Zeit drängt also ein bisschen.

sei/cri