Auch interessant
Ungarn und die Slowakei sind mit ihrem vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die Klagen beider Länder seien im vollem Umfang abgewiesen worden, teilte der EuGH mit.

Montag, Mittwoch, Freitag
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
„Der Mechanismus unterstützt Griechenland und Italien dabei, mit den Auswirkungen der Flüchtlingskrise umzugehen“, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichtshofs in Luxemburg.
Gabriel verlangt schnelle Aufnahme von Flüchtlingen
Bundesaußenminister Sigmar Gabriel forderte die osteuropäischen Staaten nach der Entscheidung auf, rasch Flüchtlinge aus Griechenland und Italien aufzunehmen. „Solidarität ist keine Einbahnstraße“, erklärte der Minister am Mittwoch. Das Urteil des EuGH sei klar und eindeutig und unter den EU-Partnern müsse auch bei schwierigen Fragen Verlässlichkeit herrschen.
Er habe den osteuropäischen Partnern immer gesagt, dass es richtig sei, Fragen gerichtlich klären zu lassen, wenn es Zweifel gebe. „Aber wir können jetzt auch erwarten, und wir erwarten auch, dass sich alle europäischen Partner an das Urteil halten und die Beschlüsse jetzt ohne weiteres Zögern umsetzen“.
Mehrere EU-Länder haben bislang kaum Menschen aufgenommen
Die Mitgliedsstaaten der EU hatten sich 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise auf einen Verteilungsschlüssel geeinigt, nach dem jeder Mitgliedsstaat eine gewisse Anzahl von Menschen aufnehmen soll. Insgesamt sollen 120.000 Personen über einen Zeitraum von zwei Jahren auf die Mitgliedsländer verteilt werden. Ziel ist es, die stark betroffenen Staaten Griechenland und Italien zu entlasten, die die erste Stationen für viele Flüchtlinge in Europa sind.
-----
-----
Die Aussichten auf einen Sieg der beiden osteuropäischen Länder vor dem höchsten europäischen Gericht waren gering. Der Generalanwalt am EuGH, Yves Bot, hatte im Juli die Abweisung der Klage empfohlen. Allerdings könnten sich die Länder weiter weigern und müssten dann hohe Strafen bezahlen. Vertragsverletzungsverfahren wurden bereits eingeleitet. (rtr)
Einen Kommentar zum Thema finden Sie hier:





