- Mindestens 598 Abgeordnete werden nach der Bundestagswahl 2021 ins Parlament einziehen
- Doch das wird immer größer – unter anderem wegen der sogenannten Überhangmandate
- Wir erklären leicht verständlich, was sich dahinter verbirgt
Rund um die Bundestagswahl ist alle vier Jahre aufs Neue die Rede von Überhangmandaten. Auch 2021 werden sie Einfluss auf die Sitzverteilung im Parlament haben – und so letzten Endes vielleicht Mehrheiten ermöglichen oder verhindern. Doch was genau sind Überhangmandate eigentlich?
Bundestagswahl 2021: Zwei Stimmen pro Wähler
Um das zu verstehen, ist zunächst ein Blick auf das deutsche Wahlsystem nötig. In dem hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er oder sie einen Kandidaten oder eine Kandidatin, der oder die sich um ein Direktmandat für den Bundestag bewirbt. Wer innerhalb eines Wahlkreises die meisten Stimmen auf sich vereint, zieht für diesen Wahlkreis in das Parlament ein.
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Die Zweitstimme wird dagegen an eine Partei vergeben. Je nach bundesweiter Verteilung der Zweitstimmen auf die Parteien erhalten diese Sitze im Parlament. Diese Sitze werden zunächst an die direkt gewählten Wahlkreiskandidaten vergeben und danach gegebenenfalls mit Listenkandidaten aufgefüllt.
Überhangmandate für direkt gewählte Abgeordnete
Sollte eine Partei bei der Bundestagswahl allerdings mehr Direktmandate erhalten, als ihr gemäß dem Verhältnis der Zweitstimmen Sitze im Bundestag zustehen, kommen die Überhangmandate ins Spiel. Denn jeder direkt gewählte Kandidat darf ins Parlament einziehen – falls nötig gibt es dann auch mehr Sitze, als der Partei laut Zweitstimmen zustehen würden. Diese zusätzlichen Plätze im Bundestag bezeichnet man als Überhangmandate.
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Damit die anderen Parteien durch diese nicht benachteiligt werden, erhalten sie ebenfalls mehr Plätze im Parlament, bis die Sitzverteilung dem Verhältnis der Zweitstimmen entspricht. Diese weiteren Plätze werden Ausgleichsmandate genannt.

Überhangmandate vergrößern den Bundestag
Die zusätzlichen Sitze im Parlament führen dazu, dass der Bundestag immer weiter anwächst. Eigentlich besteht er aus 598 Abgeordneten. Doch durch die Ausgleichs- und Überhangmandate ist er in der aktuellen Wahlperiode auf 709 Sitze angewachsen. Um dem entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung eine Wahlrechtsreform.

