Vergangene Woche wurde die allgemeine Gültigkeit des Genesenenstatus von Corona-Infizierten kurzfristig auf drei Monate halbiert. Das hat für reichlich Kritik gesorgt. Die Abgeordneten im Bundestag haben es besser. Im Plenum gilt die Sechs-Monate-Frist. Wie gehabt.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Selbst Parlamentarier wie FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann sind überrascht: "Das kann es nicht sein." Bundestags-Präsidentin Bärbel Bas (SPD) scheint keine Eile zu haben, die ungleiche Behandlung zu beenden.
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Ungleichbehandlung: Bas wartet erst mal ab
Sie sagte auf Anfrage unserer Redaktion, "angesichts der sehr dynamischen Lage, die mit einigen Unsicherheiten verbunden ist, des gestrigen Bund-Länder-Treffens, der Erfahrungen der aktuellen Sitzungswoche und des weiteren Pandemiegeschehens, wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind".
Bas hält vorerst an der Verordnung fest, die bis zum 28. Februar gilt, also für die laufende und eine weitere Sitzungswoche Mitte Februar. Ob die Allgemeinverfügung vorher korrigiert wird, ist offen. Bas wartet ab.
Chaos im Bundestag: Andere Regeln in Büros und Plenum
Im Parlament herrscht ein Regelwirrwarr. Denn: Für die Beschäftigten des Bundestages und für die Mitarbeitenden der Abgeordneten gilt längst die neue 90-Tage-Frist.
Nach einer Änderung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) ist die verkürzte Frist am Arbeitsplatz gültig, somit auch in den Büros. Geht aber eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter ins Plenum, gilt dann wiederum die alte Regel.
Verlässt er den Reichstag und fährt in Berlin in seine Wohnung, behält der Genesenstatus sechs Monate seine Gültiogkeit. Zieht es sie oder ihn am Freitag in den Wahlkreis zurück, zum Beispiel nach Baden-Württemberg, läuft der Status nur noch 90 Tage. Die Länder setzen die Änderung nur zögerlich oder wie Berlin bisher gar nicht um.
2G plus im Bundestag – Problem für AfD-Fraktion?
Für die Parlamentarier gilt seit Mitte Januar die 2G-plus-Regelung bei Sitzungen. Der Plenarsaal darf demnach nur noch betreten werden, wenn man doppelt geimpft oder genesen und einfach geimpft ist. Es sei denn, die Infektion liegt weniger als sechs Monate zurück. Zusätzlich muss ein negativer Schnelltest vorgelegt werden, wenn man noch keinen Booster erhalten hat.
Erfüllen Abgeordnete diese Voraussetzungen nicht, können sie die Sitzungen wie bislang nur von der Besuchertribüne verfolgen. Auch dafür muss zumindest ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorgelegt werden.
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Von der Verkürzung des Genesenenstatus wären wohl vor allem Politiker der AfD betroffen gewesen. Viele der Parlamentarier der Partei sind laut eigener Aussage ungeimpft oder wollen ihren Impfstatus nicht offenlegen. Bekannt ist aber, dass sich unter anderem die Fraktionschefs Tino Chrupalla und Alice Weidel mit dem Virus infiziert hatten. Zuletzt saßen oft mehr als 20 AfD-Abgeordnete auf der Besuchertribüne des Plenarsaals, berichtet "Zeit Online".
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