Verfassung

Bundespräsident: Die wichtigsten Fakten zum Staatsoberhaupt

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Bundesversammlung: So läuft die Wahl des Bundespräsidenten ab

Bundesversammlung: So läuft die Wahl des Bundespräsidenten ab

Am 13. Februar kommt die Bundesversammlung zusammen, um den neuen Bundespräsidenten zu wählen. Bereits jetzt ist klar: Der amtierende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier strebt eine weitere Amtszeit an.

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Frank-Walter Steinmeier amtiert derzeit als Bundespräsident Deutschlands. Doch was sind seine Aufgaben? Was steckt hinter dem Amt?

Berlin. 
  • Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands
  • Alle fünf Jahre findet die Bundespräsidenten-Wahl statt
  • Doch was sind eigentlich die Funktion und Aufgaben des Staatsoberhauptes?

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und Teil der Exekutive. Er wird für die Dauer von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt.

Mit Schloss Bellevue in der Bundeshauptstadt Berlin und der Villa Hammerschmidt in der Bundesstadt Bonn hat der Bundespräsident zwei repräsentative Amtssitze. Im Gegensatz zu früher wohnt der Amtsinhaber allerdings nicht mehr privat in den Gebäuden. In der Ausübung seines Amtes unterstützt ihn zudem das Bundespräsidialamt.

Was sind die Aufgaben des Bundespräsidenten?

Der Bundeskanzler leitet zwar die Regierung, doch der eigentliche Kopf des Staates ist dem Grundgesetz nach der Bundespräsident. Er repräsentiert den Staat völkerrechtlich nach außen, wobei er keine politischen Entscheidungsbefugnisse hat. Als Repräsentant aller Deutschen ist der Bundespräsident gehalten, parteipolitisch neutral zu agieren.

Folgende Aufgaben des Bundespräsidenten sind im Gesetz festgelegt:

  • Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin vorschlagen
  • Den Bundeskanzler und deren Ministerinnen und Minister ernennen und entlassen
  • Den Bundestag im Zweifelsfall auflösen
  • Vom Bundestag beschlossene Gesetze ausfertigen, unterzeichnen und verkünden
  • Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere ernennen und entlassen
  • Der Bundespräsident schließt im Namen des Bundes Verträge mit auswärtigen Staaten. Dafür erteilt er aber meist dem meist dem Außenminister, einem Staatssekretär oder einem deutschen Botschafter die entsprechende Vollmacht
  • Macht Deutschland gegenüber einem anderen Staat rechtlich bindende Zusagen in Form eines Vertrags, muss der Bundespräsident diesen zustimmen und sie ratifizieren
  • Politisch entscheidet zwar die Bundesregierung darüber, welche Staaten völkerrechtlich von Deutschland anerkannt werden, doch der Bundespräsident muss diese Anerkennung aussprechen

Amtshoheit: Worüber darf nur der Bundespräsident entscheiden?

Nach Artikel 60 Absatz 2 des Grundgesetzes übt nur der Bundespräsident für den Bund das Begnadigungsrecht aus. Er ist damit befugt, die strafrechtlichen oder die beamten- und versorgungsrechtlichen Folgen eines einzelnen Straf- oder Disziplinarurteils auszusetzen oder zumindest zu mildern. Das Begnadigungsrecht ist aber nicht mit einer allgemeinen Befugnis zur Erlassung von Amnestie zu verwechseln. Die Gnadenbefugnis gilt zudem – wegen des föderalen Systems der Bundesrepublik – nur für Strafverfahren, die erstinstanzlich von Bundesgerichten begründet wurden. Dazu zählen beispielsweise Taten wie Spionage oder Terrorismus, die grundsätzlich in den Bereich des Staatsschutzes fallen.

Wer ist der aktuelle Bundespräsident?

Frank-Walter Steinmeier ist das aktuelle Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde am 5. Januar 1956 in Detmold/Kreis Lippe geboren. Der Jurist und ehemalige Bundesminister des Auswärtigen wurde am 12. Februar 2017 zum Bundespräsidenten gewählt. Er ist verheiratet und hat eine Tochter. Am 13. Februar findet die nächste Bundespräsidentenwahl statt.

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Steinmeiers Vorgänger: Wer bekleidete das Amt des Bundespräsidenten?

Steinmeier ist der zwölfte Bundespräsident Deutschlands. Die Fotostrecke zeigt seine Vorgänger.

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Gehalt: Was verdient man als Bundespräsident?

Die Beamtenbezüge, die der Bundespräsident erhält, belaufen sich insgesamt auf ungefähr 240.000 Euro im Jahr. Diese Bezüge sind im Bundeshaushalt festgelegt. Zusätzlich zum Gehalt steht dem Bundespräsidenten ein sogenanntes Aufwandsgeld zur Verfügung, das für Personal im Dienstsitz oder dergleichen zu verwenden ist. Diese Summe beläuft sich derzeit auf ungefähr 78.000 Euro.

Auch wenn man nicht mehr Bundespräsident ist, erhält man weiter Bezüge: „Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder“ – so steht es im Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten.

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(bml)