- Beamte bekommen in Deutschland eine Pension, die deutlich höher liegt als die Rente
- Dabei müssen Beamte nicht mal Beiträge für ihre Altersvorsorge zaheln
- Wir zeigen, wie hoch die Pensionen genau ausfallen
Wer in Deutschland als Beamter, Richterin und Berufssoldat sowie Pfarrer oder Kirchenbeamtin gearbeitet hat, bekommt im Alter in der Regel eine Pension. Die Bezüge sind dabei deutlich höher als bei der gesetzlichen Rente.
Der Beamte stellt sich und seine Arbeitskraft voll in den Dienst von Vater Staat – und dieser sorgt für ihn, auch im Alter. Anders als gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer müssen Beamte keine Beiträge für ihre Altersversorgung zahlen. Sie bekommen ohne eigene Beitragsleistung eine Pension, bezahlt vom Steuerzahler.
Wir zeigen, wie hoch die Pensionen genau ausfallen, was sonst noch Unterschiede zur gesetzlichen Rente sind und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Pension zu erhalten.
Beamtenpension: Diese Voraussetzungen gibt es
Wer vor 1947 geboren ist, darf noch mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise. Ab dem Geburtsjahr 1964 gilt dann die Grenze von 67 Jahren. Auf Antrag können Beamte frühestens nach dem vollendeten 63. Lebensjahr in den Ruhestand gehen, müssen dann aber Abschläge hinnehmen.
Neben dem ausreichenden Alter müssen Beamte für die Pension außerdem eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Die Dienstzeit muss mindestens fünf Jahre betragen.
- Wer aufgrund eines Vorfalls während des Dienstes dienstunfähig wird, etwa wegen eines Unfalls, für den er oder sie selbst keine Schuld trägt.
Wurde ein Beamter oder eine Beamtin entlassen, erhält er oder sie keine Pension, sondern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – allerdings zahlt der Dienstherr nur die Arbeitgeberhälfte in die Rentenkasse nach. Eine Ausnahme machen Bund und einige Länder allerdings, wenn man sich auf eigenen Antrag entlassen hat; dann gibt es Altersgeld. Dabei müssen Pensionäre mit einem Abschlag von pauschal 15 Prozent rechnen.
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Rente und Pension: Was unterscheidet sie?
Der auffälligste Unterschied zwischen Beamtenpension und gesetzlicher Rente ist die Höhe der Bezüge. Laut Versorgungsbericht des Bundes, der für die Pensionen der Bundesbeamten zuständig ist, beziehen Bundesbeamte im einfachen und mittleren Dienst im Durchschnitt eine Pension von 2170 Euro. Im gehobenen Dienst sind es 2780 Euro, im höheren Dienst sogar 4870 Euro im Monat.
Solche Werte sind in der gesetzlichen Rente unmöglich. Selbst wenn ein Spitzenverdiener 45 Arbeitsjahre lang jedes Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und immer den Höchstbetrag in die Rentenkasse einzahlen würde, bekäme er kaum mehr als 2900 Euro Rente brutto heraus.
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Die Durchschnittsrente nach 45 Versicherungsjahren beträgt in Deutschland etwa 1224 Euro brutto. Die durchschnittliche Pension dagegen 2600 Euro. Wobei es große Unterschiede gibt.
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Vergleich von Rente und Pension hinkt
Dennoch: Ein direkter Vergleich von Renten und Pensionen ist schwierig. Während die gesetzliche Rente nur die Regelsicherung umfasst (erste Säule), deckt die Beamtenversorgung außerdem noch die Zusatzsicherung ab (zweite Säule). Denn eine betriebliche oder sonstige Zusatzversorgung, wie es sie bei Arbeitnehmern gibt, existiert für Beamte nicht.
Allerdings hat auch längst nicht jeder klassische Angestellte die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Und wenn doch, lohnt diese sich nicht immer. Für die dritte Säule, die private Vorsorge, sind sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte selbst verantwortlich. (fmg)
Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.