Hartz-IV-Empfänger sind im vergangenen Jahr weniger häufig bestraft worden: Das teilt die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Jahresstatistik in Nürnberg mit. Demnach mussten die Jobcenter im Jahr 2020 rund 171.100 Sanktionen – das sind meistens Kürzungen der Leistungen – gegen Arbeitslose aussprechen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Damit waren es rund 635.700 weniger Sanktionen als noch im Vorjahr. Grund dafür ist die anhaltende Corona-Pandemie. Laut Arbeitsagentur wird ein Großteilteil der Sanktionen deswegen ausgesprochen, weil Hartz-IV-Empfänger vereinbarte Termine beim Jobcenter nicht einhalten. Da wegen der geltenden Kontaktbeschränkungen diese Termine ohnehin nicht stattfanden oder bestenfalls durch Telefonkontakte ersetzt wurden, entfielen auch die meisten Sanktionen.
Weniger Stellenangebote und weniger Fortbildungskurse
Ein weiterer Grund sei die Auswirkung der Pandemie auf den Arbeitsmarkt, denn es gibt deutlich weniger Stellenangebote und auch weniger arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, wie Schulungen oder Fortbildungen. Auch das wirkte sich laut der Arbeitsagentur auf die Anzahl der Sanktionen aus.
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Wie die Arbeitsagentur weiter mitteilt, erfolgten 127.000 der Sanktionen wegen Melde- oder Terminversäumnissen. Nur etwa 18.400 Sanktionen mussten ausgesprochen werden, weil sich die Leistungsträger weigerten, einen Job oder etwa eine Fortbildungsmaßnahme anzunehmen.
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Im Jahr 2020 waren damit lediglich 0,9 Prozent der Hartz-IV-Empfänger von den Sanktionen betroffen. Im Jahr zuvor waren es noch 3,1 Prozent.
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Über die Frage, ob Hartz-IV-Empfänger überhaupt mit Abzügen wegen Verfehlungen bestraft werden sollten, hatte es lange politischen Streit gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2019 klargestellt, dass Sanktionen rechtens sind, sie aber gleichzeitig auf maximal 30 Prozent der Bezüge gedeckelt. (aju/dpa)



