- Bei einer Neonazi-Demo hatte der Staatsschutz Plakate der „Partei“ beschlagnahmt
- Darauf standen Dinge wie „Nazis töten.“
- Es folgte ein Rechtsstreit – sind die Plakate legal oder überschreiten sie eine Grenze?
Die Satirepartei „Die Partei“ hat in Bielefeld auf eine Demonstration von Neonazis mit provokanten Plakaten reagiert. Darauf stand: „Hier könnte ein Nazi hängen“, und „Nazis töten.“ Der Staatsschutz hatte die Plakate vor Beginn der Demonstration im November beschlagnahmt, es kam zum Streit – sind die Plakate legal oder nicht?
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat das Verfahren nun eingestellt. Die Plakate will „Die Partei“ noch an diesem Freitag wieder aufhängen.
Die Partei: Plakate waren keine Aufforderung zur Straftat
Die juristische Frage, die es für die Staatsanwalt zu klären galt, lautete: Sind die Plakate als Aufforderung zu Straftaten zu verstehen? Nein, heißt es aus der Behörde. „Aus Rechtsgründen, weil sich der Anfangsverdacht nicht weiter erhärtet hat“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft unserer Redaktion.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Straftat geben könnte, sei als gering eingeschätzt worden. „Man muss das im Gesamtkontext betrachten“, erklärte der Sprecher.
„Nazis töten.“ – warum das auf Plakaten stehe darf
Doch die Plakate lassen Raum für Interpretationen. Der Aufdruck „Nazis töten.“ sei aber keine Aufforderung, sagte Lena Oberbäumer vom Ortsverband der Partei gegenüber der „Neuen Westfälischen“: „Der entscheidende Unterschied ist der Punkt auf dem Plakat.“
Schließlich sei unstrittig, dass Nazis historisch millionenfach getötet haben und weiterhin töten. Oberbäumer verweist in diesem Zusammenhang auf die NSU-Morde und die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Auch der Anschlag in Halle hatte einen rechtsextremen Hintergrund.
Für die Staatsanwaltschaft war die Zeichensetzung jedoch nicht ausschlaggebend. „Von uns kommt diese Erklärung nicht“, sagte der Sprecher dieser Redaktion, „sonst könnte man Gesetze ja relativ leicht umgehen“.
Partei will Bestätigung, dass Beschlagnahmung rechtswidrig war
Konkret ging es um die Paragrafen 111 und 126 des Strafgesetzbuches, diese regeln die Störung des öffentlichen Friedens und die Androhung von beziehungsweise Aufforderung zu Straftaten.
Dass das Verfahren eingestellt und die Plakate der Partei zurückgegeben wurden, reicht dem Ortsverein nicht aus. Er will nun anwaltlich ein Schreiben erwirken, das bestätigt, dass die Beschlagnahmung rechtswidrig war. (yah)
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Bereits zur Europawahl hatte die Partei für Aufregung gesorgt, als sie mit Namen von Nazis wie Göbbels, Heß oder Speer warb. Doch das Konzept ging offensichtlich auf: Bei der Europawahl konnte die Partei ihr Ergebnis steigern.