Strafrecht

CDU-Vize Strobl regt Absenkung der Strafmündigkeit an

Diskussion um Strafmündigkeit von Jugendlichen

Diskussion um Strafmündigkeit von Jugendlichen

Nach zwei Sexualstraftaten in Mülheim an der Ruhr mit minderjährigen Tätern, ist die Debatte um die Altersgrenze der Strafmündigkeit neu entfacht.

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Strafmündig ist man in Deutschland ab 14 Jahren. CDU-Politiker Thomas Strobl kann sich vorstellen, das Alter weiter herabzusetzen.

Berlin. Nach dem schweren Sexualdelikt in Mülheim an der Ruhr, an dem auch Zwölfjährige beteiligt gewesen sein sollen, hat der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl eine Verschärfung des Strafrechts ins Gespräch gebracht.

„Natürlich kann man über ein Absenken des Alters für die Strafmündigkeit reden“, sagte der baden-württembergische Innenminister unserer Redaktion. 14-Jährige seien im Jahr 2019 anders als noch 1960. „Da hat sich in den vergangenen Jahrzehnten viel verändert.“

Entscheidend sei, betonte Strobl, ab welchem Alter sich jemand der Folgen seines Tuns so bewusst sei, dass er dafür die die strafrechtliche Verantwortung übernehmen müsse.

In Mülheim sollen drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige eine Frau in ein Gebüsch gezerrt und dort vergewaltigt haben.Zudem sollen andere Jugendliche ebenfalls in Mülheim ein Mädchen sexuell belästigt haben.

(fmg)