Der ehemalige Vizekanzler und Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) hat eine Klage gegen einen Pegida-Anhänger gewonnen. Der Werkzeughändler aus Sachsen hatte Miniaturausgaben des sogenannten „Pegida-Galgens“ im Internet verkauft.
Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg gab am Freitag einer Klage Gabriels recht. Sie sah den SPD-Politiker in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt und durch die Titulierung als „Volksverräter“ herabgewürdigt, die auf die NS-Zeit anspiele.
Galgen wurde bei Demo in Dresden gezeigt
Der Angeklagte hatte den Galgen bei einer Demonstration des fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses 2015 in Dresden mitgeführt. Dabei waren an den am Galgen Schlingen befestigt, an denen Schilder hingen mit der Aufschrift „Angela „Mutti“ Merkel“ und „Siegmar „das Pack“ Gabriel“. Später hatte der Mann Miniatur-Versionen des Galgens über das Internet verkauft. (dpa/sige)
Die Karriere von Sigmar Gabriel


















