Die Personen waren bei verschiedenen Kundgebungen und Aufmärschen in der vergangenen Woche aufgefallen, weil sie mutmaßlich Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB) verwendet hatten. Meist handelte es sich dabei nach Angaben der Polizei um den so genannten „Hitlergruß“.
Beschleunigte Verfahren in zwei Fällen
Beamte erkannten die Tatverdächtigen demnach bei anderen Versammlungen wieder und nahmen deren Personalien auf. Die Informationen würden nun in die Ermittlungen des sächsischen Landeskriminalamtes einfließen. Gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft werde „eine rasche Bearbeitung der Verfahren“ angestrebt.
Morgenpost von Christine Richter
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In dem Posting heißt es, dass in zwei Fällen bereits ein beschleunigtes Verfahren beim Amtsgericht Chemnitz beantragt worden sei. In weiteren Fällen würde dieser Verfahrensweg geprüft.
Nach dem gewaltsamen Tod eines 35-Jährigen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes kam es in der vergangenen Woche zu zahlreichen Ausschreitungen. Mehrere Tausend Rechte und Rechtsextreme demonstrierten an den Tagen nach der tödlichen Messerattacke. (nqq)