Verfassung

Recep allmächtig? Was der türkische Präsident künftig darf

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Foto: Uncredited / dpa

Mit den Wahlen in der Türkei ist der Übergang in ein Präsidialsystem abgeschlossen. Staatschef Erdogan erhält nun weitere Befugnisse.

Istanbul.  Schon im April vergangenen Jahres haben die Türken in einem Referendum für das von Staatschef Recep Tayyip Erdogan angestrebte Präsidialsystem gestimmt. Mit der Umsetzung seiner Pläne begann Erdogan nach der Abstimmung. Mit den Parlaments- und Präsidentenwahlen von Sonntag ist der Übergang in das neue System abgeschlossen. Droht der Türkei nun eine Ein-Mann-Herrschaft, wie Kritiker befürchten?

Die wichtigsten Verfassungsänderungen im Überblick:

Der Präsident ist künftig nicht nur Staats-, sondern auch Regierungschef. Das Amt des Ministerpräsidenten entfällt. Er wird nicht mehr vom Parlamentspräsidenten, sondern von einem Vizepräsidenten vertreten.

Er allein ernennt und entlässt Vizepräsidenten, Minister und alle hochrangigen Staatsbeamten. Das Parlament hat kein Mitspracherecht. Er kann Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen. Eine Zustimmung durch das Parlament ist nicht nötig. Gesetze darf – bis auf den Haushaltsentwurf – nur noch das Parlament einbringen.

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Die Amtszeiten des Präsidenten bleiben auf zwei beschränkt. Sollte das Parlament aber in der zweiten Amtsperiode des Präsidenten eine Neuwahl beschließen, kann der Präsident noch einmal kandidieren. Die Zählung der Amtszeiten beginnt mit der jetzigen Wahl.

Gegen den Präsidenten kann nicht nur wie bislang wegen Hochverrats, sondern wegen aller Straftaten ermittelt werden. Allerdings ist eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten im Parlament notwendig, um eine entsprechende Untersuchung an die Justiz zu überweisen.

Parlament und Präsident werden am selben Tag für die Dauer von fünf Jahren vom Volk gewählt. Die zeitgleiche Wahl soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Partei des jeweiligen Präsidenten über eine Mehrheit im Parlament verfügt.

Neuwahlen können sowohl das Parlament als auch der Präsident auslösen, im Parlament ist dafür eine Dreifünftelmehrheit notwendig.

Die Anzahl der Abgeordneten steigt von 550 auf 600. Parlamentarische Anfragen gibt es nur noch schriftlich an die Vizepräsidenten und Minister.

Andere Verfassungsänderungen gelten schon seit Mai 2017:

Seither darf der Präsident einer Partei angehören; Erdogan trat im Mai 2017 erneut der von ihm mitbegründeten islamisch-konservativen Regierungspartei AKP bei. Im selben Monat ließ er sich wieder zum Parteivorsitzenden wählen.

Im Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) kann der Präsident vier der 13 Mitglieder bestimmen, das Parlament sieben weitere. Das Gremium ist unter anderem für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten zuständig. Feste Mitglieder bleiben der Justizminister und sein Staatssekretär, die der Präsident ebenfalls auswählt. Der Rat wurde bereits im Mai 2017 neu besetzt. Im alten System hatten die Juristen selbst die Mehrheit des zuvor 22-köpfigen Gremiums bestimmt. (dpa)