Die AfD darf nun – quasi offiziell – rechtsextremistisch genannt werden. Dies hat ein Richter am Landgericht Gießen festgestellt.

In dem Urteil, das bereits am 23. März erging und das ein Sprecher des Gerichts unserer Redaktion bestätigte, heißt es: Die AfD habe keinen Anspruch darauf, dass der Kläger es unterlasse, „zu behaupten oder zu verbreiten, dass die Beklagten rechtsextremistisch seien“.

Anwalt: „Zulässige Meinungsäußerung“

Der Kläger war Tim van Slobbe, Vorsitzender des Kreis-Ausländerbeirats in Gießen. Der 53-Jährige hatte zuvor die AfD in einer Rede im Gießener Rathaus scharf attackiert, wie sein Anwalt Christian Löffelmacher erklärte. Es habe danach mehrere Versuche der AfD gegeben, juristisch gegen seinen Mandaten vorzugehen, sagte Löffelmacher auf Anfrage unserer Redaktion. Ohne Erfolg.

Montag, Mittwoch, Freitag

Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Dann ging von Slobbe selbst in die juristische Offensive – und klagte nun das Recht ein, die AfD rechtsextremistisch nennen zu dürfen. „Negative Feststellungsklage“ nennen Juristen so etwas. „Dies ist ein klarer Fall von zulässiger Meinungsäußerung“, zeigte sich Löffelmacher, der per Twitter das Urteil verbreitete, zufrieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (W.B.)