Noch kurz nach dem Gipfel hatte Innenminister Thomas de Maizière im Gespräch mit dieser Redaktion gesagt, das Bundeskriminalamt habe alle Fälle „nicht ohne Sorgfalt“ geprüft. Die Gründe seien nicht „unerheblicher Art“ gewesen. Doch nun ist klar: Vier Journalisten ist beim G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg zu Unrecht die Akkreditierung entzogen worden. In vier der insgesamt 32 Fälle stehe der Fehler fest, ein fünfter Fall könnte hinzukommen, dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Journalisten, gab der Chef des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, an. Bei zwei Angemeldeten habe es demnach „Bearbeitungsfehler“ in den Landesbehörden gegeben, in einem Fall eine Namensverwechslung. Im vierten Fall waren Daten fehlerhaft gespeichert. Auch das Bundesinnenministerium bedauere die „inakzeptablen Fehlentscheidungen“. Bei allen anderen Fällen, die auf einer Liste zum G20-Gipfel standen, sei „nach derzeitigem Stand“ aber ordnungsgemäß verfahren worden – die Akkreditierung wurde entzogen.

Sind das nur Einzelfälle? Der Vorwurf steht im Raum: Die Polizei, der Verfassungsschutz und die Justiz pflegen ihre Datenbanken nicht rechtmäßig, geben Informationen nicht oder unvollständig an andere Behörden weiter: Angebliche Straftaten oder Verstöße, die nie nachgewiesen wurden, bleiben gelistet. Zudem kam es zu Verwechslungen und Fehler bei der Datenpflege – all das müssen sich die Sicherheitsbehörden nun vorhalten lassen. Nicht mehr die Journalisten stehen im Visier – sondern der Innenminister und BKA-Chef Holger Münch. Mehrere Journalisten klagen nun gegen die Entscheidung vor dem Berliner Verwaltungsgericht.

Die BKA-Akte eines Journalisten, dem die Akkreditierung beim G20-Gipfel entzogen worden war, liegt dieser Redaktion vor. Mehrere Einträge beziehen sich auf Vorwürfe, die zehn Jahre oder länger her sind. Auch zu Verfahren gegen die Person, die kurz nach dem Tatvorwurf eingestellt wurden, sind in der Akte gelistet – allerdings ohne Vermerk, dass die Person nicht schuldig gesprochen wurde. Zudem stehen in der Akte auch geheimdienstliche Informationen, etwa über Dienstreisen des Journalisten in die Türkei oder nach Griechenland.

Das BKA verteidigt nun die eigene Arbeit. Von einer „willkürlichen Speicherung“ könne keine Rede sein. Es gebe Gesetze mit klaren Löschfristen, eigene Datenschützer und regelmäßige externe Kontrollen“. So sehen es die Sicherheitsbehörden. In dem konkreten Fall des Journalisten sehen die Kriminalpolizisten offenbar eine „Gefahr von links“, da der Journalist vor allem in seiner Studentenzeit mehrfach an Demonstrationen teilgenommen hatte und in einem Fall auch wegen „Widerstands“ zu 320 Euro Strafe verurteilt worden war. Zudem begleitete der Journalist mehrere Demonstrationen von linken Aktivisten, häufiger kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Der Journalist war oft dabei – aber reicht das, um einen Menschen „auf dem Schirm“ zu behalten? Oder sammeln die Sicherheitsbehörden fleißig Daten, obwohl eine Person unschuldig und unverdächtig ist?

Polizisten sichern jeden Tag etliche Daten von Personen

Nach dem Vorfall beim G20-Gipfel gab es Kritik aus allen Richtungen an dem Vorgehen des Staates. Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer sieht „dringenden Handlungsbedarf“ bei den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Auch Linke und Grüne üben scharfe Kritik. „Die ausufernde Speicherpraxis der Bundesregierung unterminiert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Sicherheit ihrer Daten“, sagte Grünen-Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt.

Der Entzug der Akkreditierung hat eine Debatte entfacht: Welche Daten speichern die Sicherheitsbehörden von Bürgern? Wozu? Und wer kontrolliert das?

Polizisten auf Streife sichern jeden Tag etliche Daten von Personen, die auffällig werden oder bei denen der Verdacht einer Straftat vorliegt. Sie nehmen Personalien auf, sichern Fingerabdrücke, überwachen in gravierenden Fällen sogar Wohnungen und Telefone. Das Polizeigesetz regelt in den Bundesländern, welche Maßnahme die Polizei in welchen Ermittlungen ergreifen darf. Das ist die Theorie.

Jedes Bundesland hat eigene Computersysteme

Polizisten auf Streife nehmen jeden Tag etliche Daten von Personen auf, gegen die der Verdacht einer Straftat vorliegt. Sie registrieren Personalien auf, sichern Fingerabdrücke, überwachen in gravierenden Fällen sogar Wohnungen und Telefone. Das Polizeigesetz regelt in den einzelnen Bundesländern, welche Maßnahme die Polizei in welchen Ermittlungen ergreifen darf. Und die Gesetze bestimmen, welche Informationen in den Datenbanken der Polizisten oder Verfassungsschützer landen. Das ist die Theorie, festgeschrieben in allgemein formulierten Paragrafen.

Doch in der Praxis gibt es Grauzonen, es passieren Fehler oder es fehlen Kontrollen. Und manchmal ist ein Fall auch für die Polizisten selbst nicht einfach zu bewerten – auch weil Informationen in den Datenbeständen unvollständig sind.

In Deutschland gibt es fast 40 verschiedene Sicherheitsbehörden, allein 16 Mal eine Landespolizei, dazu genauso viele Landeskriminalämter, die Bundespolizei, die Verfassungsschutzämter. Es gibt gemeinsame Verbunddateien, in die Daten einfließen. Doch jedes Bundesland hat auch eigene Computersysteme zur Verarbeitung von Informationen. Und eigene Dateien, etwa für Personen, die Gewalt in Fußballstadien oder auf Demonstrationen begangen haben oder mit Drogen gehandelt haben sollen. In einigen Dateien gebe es zudem personenbezogenen Angaben wie etwa über den Drogenkonsum, Waffenbesitz oder sogar eine HIV-Erkrankungen, sagt Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar. Die Angaben sollen vor allem dem Schutz der Beamten dienen, als Hintergrund-Information. Doch datenschutzrechtlich ist das Sammeln dieser Merkmale heikel.

Datenschützer beklagen „Wildwuchs“ beim Sammeln und Speichern von Informationen. Auch Sicherheitsexperten, Anwälte und selbst Polizisten sagen im Gespräch mit dieser Redaktion, dass sie nicht genau wissen, in welchen Datenbanken welche Informationen wie lange gespeichert werden dürfen. Und an wen genau diese Daten weitergegeben werden können. In einigen Fällen etwa von Einbruchsserien führt ein Mangel an Austausch von Informationen dazu, dass Verbrecher nicht gefasst oder Straftaten nicht verfolgt werden. In anderen Fällen führt es dazu, dass Daten gelistet sind, die gelöscht gehören.

Besitzer der Daten sind die Landesbehörden

Vor einem Jahr hatte etwa Hamburgs Datenschutzbehörde eine Datei der Polizei über angebliche Gewalttäter im Sport geprüft. Danach waren von den mehr als 4000 Namen nur noch gut 500 gelistet. Alle anderen wurden gelöscht, weil Fristen überschritten waren oder Verdachtsmomente für eine Speicherung fehlten.

Wer verstehen will, warum das Geflecht an Informationen so verworren ist, muss in den Alltag der Ermittler blicken: Stellt ein Polizist einen mutmaßlichen Straftäter, legt er eine Akte im großen Polizei-Informationssystem „Inpol“ an. Die Landesbehörden entscheiden nach Angaben von Sicherheitsexperten selbst, ob sie diese Information auch der gemeinsamen Verbunddatei und somit den Ländern und dem BKA zugängig machen. Besitzer der Daten und verantwortlich für die Kontrolle bleiben die Landesbehörden.

Das BKA kann als zentrale und übergeordnete Behörde Daten an sich ziehen. So wächst das Geflecht an Dateien und Zuständigkeiten. Gleichzeitig ist der Austausch der Daten für die Polizei wichtig, um Straftätern habhaft zu werden, die etwa über die Grenzen von Bundesländern hinaus agieren: Einbrecher, Drogenhändler, Terroristen. Viele Polizisten sagen seit Jahren: „Weil die Daten nicht eng genug ausgetauscht werden, entwischen uns Kriminelle.“

Die Justiz ist überlastet

Ob eine Person am Ende schuldig ist, entscheidet allein ein Gericht. Kommt es zum Freispruch, muss dies vom Gericht selbst oder der Staatsanwaltschaft über das Datensystem „MiStra“ den Polizisten mitgeteilt werden – sonst besteht die Gefahr, dass im Datenbestand unerwähnt bleibt, wenn ein Mensch unschuldig ist. Anwälte und Polizisten berichten von Fällen, in denen diese wichtigen Aktenvermerke fehlten.

Oliver Malchow, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagt, dass die Polizei „zwingend darauf angewiesen“ sei, Auskünfte von Staatsanwaltschaft und Gericht über den Ausgang eines Ermittlungsverfahrens zu erhalten, um gespeicherte Informationen entsprechend zu aktualisieren. Die Justiz aber ist überlastet, oft dauert es Monate oder Jahre, bis ein Verfahren zu einem Prozess führt. Bleibt da noch Zeit für Pflege der Dateien und Datenschutz? Und wie oft hakt ein Polizist selbst bei der Justiz nach, ob ein Verdächtiger am Ende verurteilt oder freigesprochen wurde.

Und selbst bei einem Freispruch muss nicht gelöscht werden. In den Polizeigesetzen ist auch festgeschrieben, dass Beamte Daten auch dann weiterhin sichern dürfen. Zur Gefahrenabwehr, wie es heißt. Hier kann die Polizei sagen: Man wolle einen Verdächtigen auf dem Schirm behalten. Die Daten bleiben dann im System – trotz Freispruchs. Allerdings muss das Speichern auf Dauer von den Polizisten begründet werden. Dies wurde zuletzt vor allem in der Auseinandersetzung mit sogenannten „islamistischen Gefährdern“ diskutiert: Zwar wissen die Sicherheitsbehörden in einigen Fällen, dass eine Person eine wichtige Rolle in einer extremistischen Szene spielt, aber keine Straftat begangen hat. Die Polizei darf weiter beobachten – präventiv.

Nach Angaben von BKA-Chef Münch werde regelmäßig geprüft, ob Daten weiterhin im System der Polizei gespeichert würden: bei leichten Delikten nach einem Jahr, bei mittelschweren Straftaten wie Einbruch nach fünf Jahren, bei schweren Straftaten wie Raub nach zehn Jahren. Diese Prüffristen könnten auch verlängert werden, sofern neue Erkenntnisse vorliegen würden. Münch gibt an, dass seine Behörde 2016 fast 400.000 Datensätze von gespeicherten Personen und Sachverhalten geprüft habe – rund 90 Prozent seien daraufhin gelöscht worden.

Die Bürger haben das Recht, die Daten zu erfragen

Datenschützer und Anwälte warnen hier vor den Risiken. „Die Polizei darf per Gesetz alles speichern, was ihnen irgendwann einmal nützen könnte“, sagt Lea Voigt vom Deutschen Anwaltverein. „In der Gefahrenabwehr gibt es keine Unschuldsvermutung.“ Löschfristen würden zudem in einigen Fällen auch ohne erkennbaren Grund verlängert. Hier brauche es bessere Kontrolle durch die Polizei selbst und durch externe Datenschutzbehörden. Nach ARD-Recherchen sind allein in der Datei „Innere Sicherheit“, die mutmaßliche Extremisten führt, aktuell 109.625 Personen und 1.153.351 Datensätze zu Delikten gespeichert.

Das kann nach Auskunft von Anwälten zu Schikanen für die Betroffenen führen, etwa bei der Ausreise von einem deutschen Flughafen oder bei Fahrzeugkontrollen – auch ohne dass die Personen etwas verbrochen haben. Die allermeisten Bürger wissen nicht, ob und was der Staat über sie speichert. Doch jeder hat das Recht, die Daten zu erfragen. Eine Auskunft kann die Polizei nur in Ausnahmefällen verweigern, etwa wenn sonst der Erfolg von Ermittlungen in einem laufenden Verfahren gefährdet ist. Erteilt die Polizei Auskunft, kann jeder die Löschung beantragen und das im Streitfall auch vor Gericht klären lassen.

Verschiedene Datenbanken machen Informationen unübersichtlich

Anwälte üben auch hier Kritik. Die Hürden seien für jeden einzelnen Bürger zu hoch, um die Daten kontrollieren zu lassen. Die Polizei müsse die gespeicherten Dateien stattdessen häufiger selbst überprüfen und nicht erst dann, wenn ein Bürger oder eine Datenschutzbehörde nachhake. Zudem könne niemand prüfen, ob die Sicherheitsbehörden alle Daten löschen – zumal auch hier die vielen verschiedenen Datenbanken eine Kontrolle der Informationen selbst für Polizisten unübersichtlich macht: Mal ist ein Bundesland im Besitz der Daten, mal der Bund, mal sind die Angaben mit verschiedenen Datenbanken in verschiedenen Polizeibehörden verknüpft.

Datenschützer wie Johannes Caspar fordern nach den Fehlern bei einzelnen G20-Akkreditierungen eine große Anstrengung, um „zu verhindern, dass unbescholtene Bürger ins Visier der Behörden geraten und Dateien der Sicherheitsbehörden künftig den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen“. Es sei im Kampf gegen Terrorismus viel investiert worden: neue Ermittler, neue Technik, mehr Befugnisse. Zu Recht, sagt Caspar. Doch er sagt auch: „Der Datenschutz ist auf der Strecke geblieben.“