Gesetzentwurf

Kabinett beschließt härtere Strafen für Gewalt gegen Polizei

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Gewalt gegen Polizisten soll in Zukunft härter bestraft werden.

Gewalt gegen Polizisten soll in Zukunft härter bestraft werden.

Foto: dpa Picture-Alliance / Carsten Rehder / picture alliance / dpa

Gewalt gegen Polizisten soll künftig härter bestraft werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch.

Berlin.  Attacken auf Polizisten, Retter und Feuerwehrleute sollen künftig strenger bestraft werden. Das sieht ein Entwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.

So sollen tätliche Angriffe auch schon bei einfachen „Diensthandlungen“ wie Streifenfahrten und Unfallaufnahmen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Bisher droht Angreifern dies nur bei „Vollstreckungshandlungen“ wie Festnahmen.

Maas sagte: „Auch wer täglich Streife geht oder in der Amtsstube seinen Dienst verrichtet, hat mehr Respekt verdient.“ Im Jahr 2015 wurden fast 64.400 Attacken auf Polizisten registriert.

Polizeigewerkschaft hält Strafverschärfung nicht für ausreichend

Dieses Problem, glaubt der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, werde durch das Gesetz nicht gelöst, dafür gehe die Strafverschärfung nicht weit genug. Das sagte Wendt der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Nötig seien noch erheblichgrößere Anstrengungen, „etwa für bessere Erziehung und Wertevermittlung“. Grundsätzlich sprach Wendt aber von „guten Bestimmungen“. Jetzt komme es auf die Justiz an, daraus „harte Urteile zu machen, damit die Wirkung nicht verfehlt wird“.

Einsatzmöglichkeiten von Elektro-Fußfesseln ausgeweitet

Zum Schutz vor Terrorgefahren sollen mehr extremistische Straftäter nach der Haft-Entlassung mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das sieht ein weiterer Gesetzentwurf von Justizminister Maas vor, den das Kabinett beschloss.

So funktioniert eine elektronische Fußfessel
So funktioniert eine elektronische Fußfessel

Ermöglicht werden sollen die Fußfesseln künftig nach Verurteilungen wegen zusätzlicher schwerer Vergehen – unter anderem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Unterstützung terroristischer Vereinigungen. „Verurteilte Extremisten haben keine Toleranz verdient. Wir müssen sie ganz besonders im Blick behalten“, sagte Maas. Dabei seien Fußfessel aber kein Allheilmittel.

Die Regelungen gehen auf eine Vereinbarung von Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) vom 10. Januar zurück. Als Konsequenz aus dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt hatten sie sich auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt. (dpa/rtr)