Die Zahl der Asylbewerber, die in den ersten vier Monaten dieses Jahres eine Arbeitserlaubnis in Deutschland beantragt haben, hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum weit mehr als verdoppelt. Wie die „Thüringer Allgemeine“ (Mittwochsausgabe) berichtet, wurden bei den Arbeitsagenturen zwischen Januar und April knapp 27.000 Anträge auf Aufnahme einer Beschäftigung gestellt, im vergleichbaren Zeitraum 2015 waren es noch 11.200. Die Steigerung beträgt 140 Prozent. Drei Viertel der gestellten Anträge, insgesamt etwa 20.300, wurde stattgegeben, sodass die Betroffenen noch während des laufenden Asylverfahrens eine Stelle annehmen konnten. Die Daten wurden der Zeitung von der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Anfrage übermittelt.
Die meisten Anträge auf eine Arbeitsmarktzulassung von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern wurden demnach in Bayern (6100), Baden-Württemberg (5500) und Nordrhein-Westfalen (5000) gestellt. Bei der für Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur wurden bis Ende April 537 Anträge registriert, trotz niedrigem Niveau bedeutet das eine überdurchschnittliche Steigerung um 146 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
In Thüringen und Sachsen-Anhalt wurden knapp 70 Prozent der Anträge genehmigt. Den größten Zuwachs an Asylbewerbern, die mit einer konkreten Stelle in Aussicht die Arbeitsgenehmigung beantragt hatten, verzeichneten die Arbeitsbehörden in Berlin und Brandenburg, hier wurden zu Jahresbeginn bereits 1300 Anträge gestellt, im Vorjahreszeitraum waren es nur 354 – eine Veränderung von über 250 Prozent. Nach Berlin zieht es vor allem Kriegsflüchtlinge aus Syrien.
Regierung will Bedingungen verbessern
Eine BA-Sprecherin sagte der Zeitung, die Menschen, die zu uns kämen, seien mehrheitlich jung und gut motiviert. „Unsere Erfahrung zeigt, dass viele von ihnen rasch Geld verdienen möchten, weil sie zum Beispiel die Familie in der Heimat unterstützen oder die Kosten der Flucht begleichen wollen“. Grundsätzlich gelte Arbeit als der beste Weg zur Integration.
Bundesweit hat sich die Ablehnungsquote der Anträge gegenüber dem Vorjahr noch einmal um sieben Prozentpunkte verringert und liegt nun bei 25 Prozent. Mit Blick auf die Ablehnungsgründe wird deutlich, dass die umstrittene Vorrangprüfung für deutsche oder EU-Bürger in der Praxis kaum eine Rolle spielt – mit regionalen Unterschieden, die offenkundig auch mit der Arbeitsmarktsituation zusammenhängen. Bundesweit werden weniger als sieben Prozent der Arbeitsanträge von Asylbewerbern wegen Vorrangs abgewiesen. Größere Bedeutung bei den Ablehnungsgründen haben unzumutbare Beschäftigungsbedingungen für die Asylbewerber, etwa, wenn Tarif- oder Mindestlöhne unterwandert werden sollten. Bundesweit wird etwa jeder zehnte Antrag wegen schlechter Beschäftigungsbedingungen zurückgewiesen.
Die Bundesregierung plant, die Vorrangprüfung in Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit für drei Jahre auszusetzen. Das ist Teil eines Integrationsgesetzes, über dessen Details sich das Bundeskabinett auf seiner Klausur in Meseberg heute verständigen will. Zum Gesetz gehören auch die Wohnsitzzuweisung für Asylbewerber und Regelungen zur dauerhaften Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge.


