Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beginnt im kommenden März mit dem Hauptverfahren zum möglichen NPD-Verbot. Die Richter wollen in einer öffentlichen Erörterung prüfen, ob die rechtsextreme Partei wegen ihrer möglichen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Montag auf seiner Website mit. Damit haben die Bundesländer mit ihrem Verbotsantrag eine wichtige Hürde genommen.

„Im NPD-Verbotsverfahren hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gemäß §45 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beschlossen, dass die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen ist.“ Angesetzt sind zunächst drei Termine: am 1., 2. und 3. März.

Ein erstes Verfahren scheiterte

Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag im Dezember 2013 gestellt. Die rechtsextreme NPD sei verfassungsfeindlich und wolle die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen, argumentiert die Länderkammer. Bundestag und Bundesregierung hatten sich dem Antrag nicht angeschlossen.

Ein erstes Verbotsverfahren hatte 2001 begonnen und war 2003 gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verfahren eingestellt. Grund waren V-Leute des Verfassungsschutzes, die in der Führungsebene der NPD eingeschleust tätig waren. Laut der Richter sei es nicht mehr möglich gewesen, zu unterscheiden, welche Aktivitäten von der Partei selbst und welche von den V-Leuten initiiert gewesen seien. Das Gericht behandelte damals die Frage nicht, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt. (sdo/dpa)