Täglich warte ich darauf, dass irgendeiner dieser überflüssigen Sprachvereine, die sonst nur zweifelhafte Jahreswörter, Unwörter, Jugendwörter und Dummwörter aussenden, auf den Gedanken kommt, den deutschen Genitiv als Weltkulturerbe bei der Unesco anzumelden. Unser Genitiv ist ein äußerst schützenswertes Gut, dessen Bestand gefährdet ist, heißt es. Zwar wird er nicht von dem IS in die Luft gesprengt, aber er wird aufgesogen, angeknabbert, verballhornt und weggestoßen, heißt es. Schuld sein soll der Dativ, der offenbar einen sprachlichen Kannibalismus entwickelt hat und das Territorium des Genitivs allmählich auffrisst. Heißt es.

Zeitweise drohte eine Panik in der Deklination auszubrechen. Daran war Bastian Sick („Zwiebelfisch“) nicht schuldlos, der eine Sammlung seiner Sprachkolumnen unter dem Titel „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod“ herausgab. Dieser Titel klingt wie Musik mit falschen Tönen. Hauptsache, eine Formulierung erregt Aufmerksamkeit, und der Pflege und Vermittlung der deutschen Sprache kann man gar nicht genug Aufmerksamkeit widmen. Insofern gebührt Bastian Sick Dank.

Doch von Anfang an. Beim Genitiv handelt es sich in der Systematik der Grammatik um einen Fall, und zwar um den zweiten Fall, der auch Wesfall genannt wird. Da in diesen Tagen jedoch von den Umfragewerten für die CDU bis zum Gegenspieler von Holger Badstuber manches und mancher fällt, bezeichnen wir den Genitiv besser nicht als Fall, sondern mit seinem Fachbegriff als Kasus – der Kasus, des Kasus, die Kasus, wobei das „u“ im Plural ganz lang gesprochen wird.

Treffen wir auf ein Wort oder auf ein Satzglied im Genitiv, so lässt sich dieser Kasus mit „wessen?“ erfragen: Der Hut des Vaters ist schwarz. Wessen Hut ist schwarz? Es gibt im Deutschen noch drei weitere Kasus: den Nominativ (erster Fall, Werfall) mit den Fragewörtern „wer oder was?“, den bereits mehrmals erwähnten Dativ (dritter Fall, Wemfall, wem?) und den Akkusativ (vierter Fall, Wenfall, wen oder was?).

Verben werden konjugiert, Nomen (Substantive, Adjektive) dagegen werden dekliniert, das heißt, sie werden durch die Formen der vier Kasus jeweils im Singular und Plural gezerrt, wobei darauf zu achten ist, ob die starke, die schwache oder die gemischte Deklination anzuwenden ist, die wiederum in eine männliche, eine weibliche und in der starken Form auch in eine sächliche Spalte unterteilt wird. Allerdings dürfen wir nicht wahllos in diese Formen greifen wie in einen Haufen von Puzzle-Teilen, dem Genitiv also nicht aus lauter Freude und Mitmenschlichkeit einen Platz einräumen, der ihm gar nicht zusteht.

Die Wahl des Genitivs wie auch der anderen Kasus hängt von bestimmten Kriterien ab. Sie werden zugewiesen oder gefordert. Bestimmte Verben fordern eine Ergänzung, ein Objekt, in einem ganz bestimmten Fall – bei Vater kauft den Hut (wen oder was?) fordert kaufen also ein Akkusativobjekt. Es gibt Verben, die fordern zwingend ein Genitivobjekt (wessen?): Wir gedenken des Falls der Mauer; er enthält sich der Stimme; der Herr erbarmt sich seiner; sich der Kinder annehmen. Zwar führen die Genitivobjekte heutzutage nur noch ein Dasein im Reservat, aber damit sind die Möglichkeiten des Genitivs nicht erschöpft. Er kann auch als Beifügung, als Attribut, auftreten, um das Bezugswort näher zu bestimmen: der Hut des Vaters, nicht der Hut der Mutter.

Und dann gibt es noch den präpositionalen Genitiv, bei dem eine bestimmte Präposition (Verhältniswort) einen bestimmten Kasus fordert, in diesem Fall den zweiten: wegen des Hutes; infolge des schlechten Wetters; trotz deines Einwandes; aufgrund Ihres Schreibens. Es ist allerdings zu beobachten, dass der Genitiv inzwischen immer häufiger zu Präpositionen greift, die dem Dativ vorbehalten sind: gegenüber „des Bahnhofs“ (richtig: dem Bahnhof), nahe „des Flughafens“ (dem Flughafen), gemäß „des Gesetzes“ (dem Gesetz). Was geht hier vor? Offenbar handelt es sich um die Rache des Genitivs am Dativ!