Schwarze High Heels, schwarzer Pullover, schlichte rosa Hose: Stilvoll ist die 40-Jährige gekleidet, als sie mit ihrem Anwalt am Zeugentisch im Münchner Schwurgerichtssaal A101 Platz nimmt. Gepflegt wirken ihre schwarzen Haare. Dass Mandy S. im sächsischen Erzgebirge aufwuchs, verrät ihre Sprache kaum. Dass sie vor 15 Jahren in der Chemnitzer Neonazi-Szene das „White-Power-Mandy“ war, lässt ihr heutiges Aussehen nicht erahnen.
Die Zeugin, die etwa zehn Jahre lang in Chemnitz und Franken immer wieder mit einflussreichen Freunden der „Blood & Honour“-Szene verbandelt war, gibt sich vor dem Oberlandesgericht recht unwissend. An Namen aus der Szene erinnert sich die heutige Friseurmeistern auf Nachfragen vereinzelt. Was aber die seit dem Jahr 2000 in Deutschland verbotene Neonazi-Organisation „Blood & Honour“ gewesen sei, dazu fällt ihr nur wenig ein. Die hätten Konzerte organisiert, lautet ihre Antwort.
Auch zur Gruppierung der „88“ in Chemnitz kommt kaum Erhellendes. Immerhin handelte es sich so um das Jahr 1998 um einen Zusammenschluss von Skinheads und Neonazis in Chemnitz, bei dem auch die Zeugin mitmischte. Alle hätten Bomberjacken mit der Aufschrift „88“ und „Chemnitz“ getragen, erklärt sie. So sei zu erkennen gewesen, woher die Gruppe kam. An politische Ziele, die verfolgt wurden, kann sich die Frau auch auf Nachfrage nicht so recht erinnern.
„Alle in unserer Nation, die reinen Blutes sind“
Politische Ziele, die damals verfolgt wurden, spielten am Donnerstag immer wieder bei ihrer Befragung im NSU-Prozess eine Rolle. Doch die Zeugin versucht, konkrete Antworten zu umgehen. Allerdings hatte sie im Jahr 2001 in einem rechtsextremen Szenemagazin einen Beitrag veröffentlicht, in dem vom Widerstand gegen das System die Rede ist. „Der Nationale Widerstand ordnet sich dem herrschenden System nicht in irgendeiner Richtung zu, sondern steht ihm frontal gegenüber“, schreibt sie gemeinsam mit einem im Gefängnis sitzenden Gesinnungsgenossen.
Diese Zeilen räumt die Zeugin vor Gericht auf Nachfrage auch ein. Mehrfach bestreitet sie dagegen, dass auch der anschließende Passus von ihr stammt, in dem davon die Rede ist, der Widerstand soll „alle in unserer Nation umfassen, die reinen Blutes sind“. Das würde ja eine arische Nation bedeuten, so die Zeugin. Das stamme nicht von ihr. So richtig glauben der 40-Jährigen im Gerichtssaal diese Aussage die wenigsten. Auch weil „White-Power-Mandy“ auf die rassistische White-Power-Losung als Inbegriff einer weißen Rasse zurückgeht. Denn einen solchen Szene-Anstecker mit einer weißen Faust soll sie an ihrer Bomberjacke damals getragen haben.
Unwissend gab sich die Friseurmeisterin, die im sächsischen Schwarzenberg einen eigenen Salon betreibt, auch bei einem Autokennzeichen: Die Nebenklage hält der Zeugin ihr Nummernschild „BH 88“ vor. Es soll für „Blood & Honour“ und den Nazi-Gruß stehen. Die 88 steht dabei jeweils für das H, als den achten Buchstaben des Alphabets, als Anfang der beiden Worte. Ihre Erklärung dagegen lautet: „Bike Hornet“, benannt nach ihrer „Honda Hornet“, einem Motorrad.
Neonazi-Zellen im mitteldeutschen Raum
Mit dem im Januar 1998 aus Jena geflüchteten Neonazi-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt war Mandy S. nach eigenen Angaben nur einige Male in der Chemnitzer Wohnung ihres damaligen Freundes Max-Florian B. zusammengetroffen. Nach dem Vorhalt eines älteren Fotos von Zschäpe aus dieser Zeit, erklärte die Zeugin, dass sie es wohl gewesen sei, die sie getroffen habe. Allerdings beharrte Mandy S. darauf, das Trio nur in der Wohnung ihres Freundes getroffen zu haben. Am Dienstag hatte eine weitere Zeugin mit Verbindungen in die sächsische Neonaziszene davon erzählt, Mandy S. auch in einem späteren Unterschlupf des Trios getroffen zu haben.
Die Frage konnte gestern das Gericht nicht klären. Dafür bestätigte die Zeugin noch, dass der ebenfalls im NSU-Prozess angeklagte Holger G. offenbar versucht haben soll, im mitteldeutschen Raum Neonazi-Zellen aufzubauen, die untereinander vernetzt waren. Diese Gruppierungen sollten geleichzeitig Aktionen durchführen können, so erklärt die Zeugin das damalige Vorhaben. Allerdings soll der Begriff Zelle damals nicht verwendet worden sein. Den habe sie erst bei ihrer Befragung durch die Polizei 2012 benutzt, weil sie ihn in der Presse gelesen habe.
Fester Bestandteil der Neonazi-Szene
Die Zeugin sei fester Bestandteil der Chemnitzer und der bundesdeutschen Neonazi-Szene gewesen, erklärte nach der Aussage der 40-Jährigen der Kieler Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann. Das habe sie in ihrer Aussage „bewusst trivialisiert und verharmlost“. Zugleich sei deutlich geworden, dass die Unterbringung des Flüchtigen Trios damals in Chemnitz keine Einzelaktionen, sondern von Mitgliedern von Blood & Honour organisiert worden waren.
Sie hätte nie gesagt, dass sie aus der rechtsextremen Szene ausgestiegen sei, stellte die Zeugin zum Ende ihrer Befragung noch einmal klar. Das habe sich ergeben, als sie von Franken wieder ins sächsische Johanngeorgenstadt umgezogen sei. Danach wäre sie nicht mehr zu Szene-Veranstaltungen gegangen. Allerdings besuchte sie offenbar nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft noch bis 2005 rechtsextreme Musikveranstaltungen, also auch nach diesem Umzug. Heute sei sie eine verantwortungsvolle Mutter für ihre Tochter, betont Mandy S. bevor sie aus dem Gerichtssaal entlassen wurde.

