Während in Oberfranken eine Anzeige gegen einen Rabbiner läuft, wirbt ein israelischer Geistlicher in Berlin für Respekt.
Für die Hauptstadtjournalisten war es ein eher ungewohnter Anblick in der Bundespressekonferenz. Wo sich üblicherweise Politiker oder Verbandsvertreter einfinden, saß nun der israelische Oberrabbiner Jona Metzger in traditionellem Gehrock, breitkrempigem schwarzem Hut und mit langem Bart gemeinsam mit dem Berliner Rabbiner Yehuda Teichtal und dem Hamburger Shlomo Bistritzky.
Er sei nicht als Politiker oder Jurist gekommen, meinte Metzger, sondern nur, um die Position der jüdischen Religion darzulegen, „damit Sie diese aus erster Quelle erfahren können“. Darin war Metzger dann sehr klar: Die Beschneidung gehöre zum Kernbestand des Judentums, und zwar in ihrer traditionellen Form.
Den Oberrabbiner treibt die Sorge um, dass das Urteil des Kölner Landgerichts für die Rechtsprechung nicht nur in Deutschland richtungsweisend werden, sondern auch für andere europäische Länder wie die Schweiz, Österreich oder Dänemark Vorbildfunktion entwickeln könnte. Die Kölner Richter hatten die Beschneidung als Körperverletzung gewertet.
Bemerkenswert war Metzgers verbindlicher Ton. Die Konferenz Europäischer Rabbiner hatte noch vor wenigen Wochen die Forderung nach einem Beschneidungsverbot als antisemitisch gegeißelt. Der Oberrabbiner betonte nun, dass er bei den Gegnern der Beschneidung „keinen Antisemitismus“ sehe. Aus seiner Sicht geht es ihnen um eine „Ideologie der körperlichen Unversehrtheit“, die mit der Religionsfreiheit abzuwägen sei. Hier gelte es, einen „Kompromiss“ zu finden.
Anästhesie nicht erlaubt
Allerdings ließen die Ausführungen des Gastes aus Israel wenig Raum für einen Kompromiss im politischen Sinn. Metzger bekräftigte den Geltungsanspruch der Beschneidung als eines der 613 jüdischen Gesetze. Der Ritus besiegle seit 4000 Jahren die Zugehörigkeit zum jüdischen Volk. Sie sei Kernbestand der jüdischen Religion und damit nicht verhandelbar. Nach dem Gesetz muss jeder Junge am achten Tag nach der Geburt von einem Mohel beschnitten werden. Die Beschneidung solle nach den Regeln der Medizin vollzogen werden. Deshalb plädierte Metzger dafür, dass der Mohel wie in Israel einen medizinischen Grundkurs erhalten und zertifiziert werden solle. In einem entscheidenden Punkt zeigte er sich unnachgiebig: Selbst eine lokale künstliche Betäubung könne es nicht geben.
Der Mohel gebe dem Säugling ja einen Tropfen süßen Wein. Eine Spritze bedeutete nur zusätzlichen Schmerz, meinte Metzger. Weshalb ist dann aber keine moderne Form der Anästhesie erlaubt? Entscheidend ist für den Oberrabbiner auch hier das religiöse Verständnis der Beschneidung: „Das Religionsgesetz fordert, dass es auf natürlichem Weg vor sich geht und nicht künstlich.“ Deshalb lehnt Metzger es auch ab, die Beschneidung allein Ärzten vorzubehalten. Die Verweigerung einer Anästhesie dürfte manchem Parlamentarier die Akzeptanz der Beschneidung nicht leichter machen. Der Bundestag hatte sich in einem fraktionsübergreifenden Antrag für die Zulässigkeit der Beschneidung ausgesprochen. Diese sollte aber „fachgerecht und ohne unnötige Schmerzen“ geschehen. Das Justizministerium arbeitet an einer Gesetzesvorlage.
Ermittlungsverfahren möglich
Nach Gesprächen mit einer „hochrangigen politischen Persönlichkeit“ zeigte sich der Oberrabbiner zuversichtlich, dass es eine Entscheidung zugunsten der Religionsfreiheit geben wird. Wer diese Persönlichkeit war, wollte er nicht verraten. Wesentlich dürfte für die künftige Diskussion ein weiteres Argument sein: Die Beschneidung gehört in vielen Ländern zum Angebot medizinischer Grundversorgung. Allein in den USA wird die Hälfte aller neugeborenen Jungen beschnitten. Entsprechend wies Metzger auch die These von einer traumatisierenden Wirkung zurück.
Unterdessen ist im oberfränkischen Hof ein Rabbiner wegen der Beschneidung von Kindern angezeigt worden. Den Eingang einer entsprechenden Strafanzeige eines Arztes aus Hessen bestätigte der Hofer Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Schmitt am Dienstag. Nach seinen Worten handelt es sich dabei vermutlich um die erste derartige Strafanzeige, mit der sich eine bayerische Justizbehörde befassen muss. Laut Schmitt wird derzeit noch geprüft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Der hessische Arzt berief sich auf die Entscheidung des Landgerichts Köln.
Der betroffene 64-jährige orthodoxe Rabbiner arbeitet seit 1997 in der Hofer Gemeinde. Als „diplomierter und qualifizierter Mohel“ hat der auf Beschneidungen spezialisierte Fachmann bereits weit mehr als 3000 solcher Eingriffe vorgenommen. In einer ersten Reaktion hatte er das Kölner Urteil als einen „antisemitischen Akt“ bezeichnet. Die Beschneidung („Brit Mila“) gilt im Judentum als eines der wichtigsten Gebote und Symbol für den Bund Gottes mit den Menschen.
KNA mit epd