Es war nach dem Skandal um Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg nur eine Frage der Zeit, bis sich Plagiatsjäger die Doktorarbeit von Margarita Mathiopoulos vorknöpfen würden. Zu schillernd erscheint die Vita der 55-jährigen Politik- und Industrieberaterin: Die FDP-Politikerin steht Außenminister Guido Westerwelle bei, ist Unternehmerin und auch noch Honorar- und Ehrenprofessorin.
Bundesweit Schlagzeilen machte die Bonnerin mit griechischen Wurzeln erstmals Ende der Achtzigerjahre. Damals legte schließlich Willy Brandt auch wegen ihr den SPD-Vorsitz nieder. Er wollte die seinerzeit Parteilose für den neuen Posten der Parteisprecherin durchsetzen – was nicht klappte. Schon früher hatte Mathiopoulos Probleme mit ihrer Doktorarbeit. Bereits 1989 stand fest, dass das Buch „Amerika: Das Experiment des Fortschritts“ Übernahmen enthielt, die nicht ausreichend gekennzeichnet waren. Mathiopoulos ließ lediglich mitteilen, sie bedauere die „Flüchtigkeitsfehler“. Den Titel konnte sie behalten. Ihr Doktorvater erkannte zwar handwerkliche Schwächen, sah den „Kern der geistigen Leistung von Frau Mathiopoulos“ jedoch „nicht beeinträchtigt“. Das Kapitel Doktorarbeit schien geschlossen.
Nun aber hat die Universität Bonn beschlossen, Mathiopoulos den Titel doch zu entziehen. Weitere Plagiatsfunde hätten eine „neue Sachlage ergeben“, begründete die Hochschule diesen Schritt. Damit droht der Politikerin auch das Ende ihrer Professorenkarriere: Die Universität Potsdam und die Technische Universität Braunschweig hatten angekündigt, die Honorarprofessuren zu widerrufen, wenn Mathiopoulos rechtskräftig ihren Doktortitel verlieren würde.
Doch Mathiopoulos will die Entscheidung der Universität Bonn nicht auf sich sitzen lassen. Ihre Anwälte kündigten gleich nach der Verkündung an, man werde vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Entscheidung sei „rechtswidrig, weil sie sich gegen die nicht aufhebbare Entscheidung des eigenen Fakultätsrats vom 30. Januar 1991 wende“, heißt es in der Erklärung. Von einem „unfairen“ Verfahren, geführt mit „blindem Eifer“, ist die da Rede. Zudem haben die Anwälte der Politikerin geraten, eine persönliche Haftung der Bonner Gremienmitglieder wegen „massiver Schädigung“ der Reputation zu prüfen.
Gerichte müssen entscheiden
Tatsächlich ist es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Politiker gegen das Urteil einer Hochschule wehrt. Auch die FDP-Europapolitikerin Silvana Koch-Mehrin hat vor Kurzem ihren Doktortitel wegen zu vieler Übernahmen verloren. Und sie wehrt sich vor Gericht. Mit dem Fall Mathiopoulos ist die Auseinandersetzung um Plagiate von Politikern endgültig in ihre zweite Phase eingetreten: Nach Hochschulen, die bei Promotionen ja selbst nicht Unbeteiligte sind, werden nun unabhängige Gerichte über die Fälle entscheiden.
Nachdem im Februar 2011 Plagiate in der Doktorarbeit des damaligen Bundesverteidigungsministers Guttenberg aufgetaucht waren und er kurz darauf zurücktrat, wurden in den folgenden Monaten immer wieder Plagiatsvorwürfe laut. Und es waren mehrere bekannte Politiker, die ins Visier von Plagiatsjägern gerieten. Neben Guttenberg und Koch-Mehrin war der FDP-Politiker Jorgo Chatzimarkakis – auch er promovierte in Bonn – das bekannteste Gesicht. Es gab aber auch den Fall des niedersächsischen Kultusministers Bernd Althusmann (CDU). Dieser hatte eine ohnehin schlecht benotete Promotionsarbeit abgeliefert, 2011 stand auch gegen ihn ein zumindest vager Plagiatsverdacht im Raum. Am Ende durfte er den Titel behalten.
Jan-Hendrik Olbertz, Präsident der Humboldt-Universität, hatte wegen der enttarnten Plagiate in der Berliner Morgenpost eine Verschärfung der Promotionsordnungen an seiner Hochschule angekündigt. Knapp ein Jahr später ist es nun so weit. „Die Verabschiedung der Leitlinien einer Promotionskultur an der Humboldt-Universität steht unmittelbar bevor“, sagte er. Diese seien eng an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates angelehnt und würden derzeit noch im Concilium decanale der Hochschule diskutiert. „Auch mit den Präsidenten unserer Partneruniversitäten in Wien und Zürich haben wir sie eingehend erörtert“, sagte Olbertz.
Kommen sollen künftig unter anderem Betreuungsvereinbarungen, die Betreuer und Betreuter schriftlich fixieren müssen. Die Begutachtung der Arbeiten will die HU stärker vom eigentlichen Betreuungsprozess entkoppeln. „Außerdem sind Promotionen zukünftig in elektronischer Form abzugeben“, sagte Olbertz. So können Professoren leichter überprüfen, ob Texte – etwa aus dem Internet – in die Dissertationen eingebaut wurden, ohne entsprechend gekennzeichnet zu sein. Noch laufe die Diskussion der Leitlinien der Promotionskultur unter den Dekanen auf Hochtouren, im Mai soll der Akademische Senat sie verabschieden. „Zudem prüfen wir derzeit, ob Teile der Leitlinien – ähnlich wie an der Universität Wien – auch in der Verfassung der HU festgeschrieben werden können“, sagte Olbertz.
FU setzt auf intensive Betreuung
Ein Sprecher der Freien Universität sagte, dass eine gute Betreuung der Doktoranden aus Sicht der Hochschule weiter den besten Schutz vor Plagiaten biete. Jeder Betreuer an der FU sei gehalten, „die Arbeiten an der Dissertation aufmerksam zu begleiten, zu lesen und sich im Gespräch mit dem Doktoranden über Inhalte und korrekte wissenschaftliche Arbeits- und Zitierweisen auszutauschen“.
Alle Dissertationen würden von mindestens zwei Gutachtern bewertet und im Fachbereich ausgelegt, was allen Hochschullehrern die Möglichkeit gebe, die Arbeit sowohl auf ihr qualitatives Niveau hin zu überprüfen als auch auf eventuelle Plagiate. Für die Promotion an der FU seien somit bereits strengste Standards vorhanden, die „sukzessive weiter erhöht werden“. Beide Hochschulen konnten am Mittwoch keine Angaben über die Anzahl wissenschaftlicher Täuschungsversuche in 2011 machen.

