Wer eine einmalige neue Idee hat, der lässt sie sich schützen - per Patent. Doch manche Dinge sind nicht patentierbar - weil die Natur alle Rechte an ihnen hält. Dennoch gibt es findige Firmen, die sich auch Gemüse schützen lassen, zumindest die Züchtung, so geschehen bei Brokkoli und Tomaten. Denn während Patente auf "im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren" verboten sind, können technische Züchtungen geschützt werden. Im Fall von Brokkoli und Tomaten sei das jedoch nicht zulässig, so das Europäische Patentamt (EPA) in München. Zwar muss nun noch über die Einzelfälle entschieden werden, wie EPA-Sprecher Rainer Osterwalder sagte. Ihre Aufhebung durch die oberste Instanz des Patentamtes gilt nach der Vorentscheidung jedoch als wahrscheinlich.
Das "Brokkoli"-Patent EP 1069819 hatte sich das britische Unternehmen Plant Bioscience vor acht Jahren gesichert. Es gilt auch für Samen und ausgewachsene Pflanzen der speziellen Brokkolisorte, die besonders viele Glucosinolate enthält. Diese Senföle sollen vorbeugend gegen Krebs wirken. Das Patent schützt ein Auswahlverfahren zur Herstellung der Brokkolivariante. Dabei werden die gewünschten Gene im Erbgut ermittelt und mit sogenannten genetischen Markern gekennzeichnet. Anschließend werden die Pflanzen mit den Merkmalen anhand der Markergene ausgewählt und für die Zucht verwendet. Ähnliches galt für eine wasserarme Tomate, deren Züchtung sich das israelische Landwirtschaftsministerium schützen lassen wollte.
Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte die Vorentscheidung. "Konventionelle Züchtungsverfahren müssen eindeutig von der Patentierung ausgeschlossen sein", teilte Aigner am Donnerstag in Berlin mit. "Wir dürfen nicht zulassen, dass es zu einer kommerziellen Privatisierung unseres Naturerbes durch die Hintertür kommt."
BMO





