Die Anwälte der Opfer und Hinterbliebenen des Luftangriffs von Kundus haben beim Verteidigungsministerium konkrete Entschädigungsforderungen geltend gemacht. Wie die Anwälte Remo Klinger und Reiner Geulen mitteilten, forderten sie das Ministerium im Mai schriftlich auf, mit ihnen im Namen der Betroffenen über die Höhe der Entschädigung zu verhandeln.
Ihren Angaben zufolge machen sie für die Angehörigen der Todesopfer Forderungen von bis zu 33.000 Dollar (28.000 Euro) geltend. Dies liege „an der unteren Grenze dessen, was nach deutschem Recht in einer Schadensersatzklage zu fordern sei“.
Das Verteidigungsministerium hatte Mitte Mai angekündigt, die zivilen Opfer des verheerenden Luftangriffs vom 4. September individuell zu entschädigen. Das Ministerium nannte Sachleistungen wie Rinder oder Ladeneinrichtungen als Möglichkeiten, aber auch finanzielle Hilfen. Über deren mögliche Höhe machte das Ministerium keine Angaben.
Bei dem von dem deutschen Oberst Georg Klein nach der Entführung zweier Tanklastzüge veranlassten Angriff waren bis zu 142 Menschen getötet worden, darunter auch Unbeteiligte.
Nach Ansicht der Opferanwälte ergibt sich der Anspruch auf Schadenersatz zivilrechtlich auch daraus, dass der Angriff rückblickend als „unangemessen“ bewertet wurde. Diese Formulierung hatte Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) verwendet, nachdem er den Einsatz zunächst gerechtfertigt hatte.
Der Anwalt Wolfgang Kaleck kündigte derweil rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der Karlsruher Bundesanwaltschaft an, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Klein einzustellen. Kaleck beantragte nach eigenen Angaben vom Donnerstag die Fortsetzung der Ermittlungen durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden.
„Bereits unsere Analyse der öffentlich zugänglichen Fakten ergibt genügend Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit von Oberst Klein wegen Mordes, zumindest aber wegen fahrlässiger Tötung“, erklärte Kaleck. Dass die Bundeswehr-Angehörigen mit dem Einsatz bei Kundus „zwingende Einsatzregeln und völkerrechtliche Grundsätze“ verletzt hätten, bezeichneten die Anwälte als „im Wesentlichen unstrittig“.
AFP/cn





