Sie hatte stundenlang telefoniert, an manchen Tagen bis tief in die Nacht. Nun ist Erntetag. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) konnte sich, so zeichnete sich jedenfalls im Laufe des Tages immer deutlicher ab, beim EU-Gipfel in Brüssel mit ihrer wichtigsten Forderung durchsetzen: Die EU-Länder sind trotz erheblicher Bedenken in einigen Hauptstädten bereit, der von Merkel geforderten Änderung im EU-Vertrag zuzustimmen, um einen dauerhaften finanziellen Hilfsmechanismus für hoch verschuldete Euro-Länder nach 2013 einzurichten. „Die Regierungschefs haben erkannt, dass Merkel diese Änderung braucht, und sie wissen auch, dass es ohne Merkel nicht geht“, sagte ein hoher EU-Diplomat, der an den Verhandlungen beteiligt war.

Am Donnerstagabend sah es zudem so aus, als habe Merkel auch ein besonders wichtiges Mitglied eingefangen: Großbritannien. Premier David Cameron hat seinen Wählern zugesagt, für jede weitere Kompetenzübertragung an Brüssel ein Referendum zu machen. Mit Blick auf die euroskeptischen Briten wäre also jeder Versuch zwecklos, den EU-Vertrag auszuweiten, denn der kann nur einstimmig geändert werden. Doch Merkel wusste einen Handel: Sie unterstützt Londons Forderung, dass das EU-Budget weit unter dem bleibt, was EU-Kommission und EU-Parlament an Steigerung fordern. Im Gegenzug will Cameron offenbar die Änderung zu Hause ohne Volksbefragung durchboxen.

Der EU-Gipfel will nun einen Prüfauftrag für Vertragsänderungen erteilen. Konkret: Die Brüsseler Juristen untersuchen, wie der neue Rettungsmechanismus für Pleitestaaten aussehen könnte und wie Korrekturen im EU-Vertrag durchgeführt werden könnten. Im Gegenzug will Berlin einer Reform des Stabilitätspaktes zustimmen, die von einer Arbeitsgruppe unter Leitung von EU-Ratspräsident Herman van Rompuy vorgeschlagen worden war. Die wichtigste Änderung: Künftig sollen auch Länder bestraft werden, wenn ihre Neuverschuldung zwar unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegt, sie aber zu wenig tun, um einen „ausgeglichenen Haushalt“ zu erreichen. Neu ist auch, dass die Gesamtverschuldung eines Landes stärker berücksichtigt werden soll.

Mit ihrer zweiten Forderung, dem vorübergehenden Entzug der Stimmrechte für chronische Defizitsünder, konnte sich Merkel aber nicht durchsetzen. Das war seit Beginn dieser Woche klar: Die EU-Außenminister hatten diese Forderung bei ihrem Treffen in Luxemburg am Montag mit einer Vehemenz zurückgewiesen, die Berlin überrascht hatte. Zahlreiche EU-Regierungschefs bekräftigten diese Position gestern noch einmal. Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk nannte die deutsche Forderung „exotisch und wenig realistisch“. Sein dänischer Kollege Lars Løkke Rasmussen erklärte, er werde dem Stimmrechtsentzug seine Zustimmung verweigern. Und EU-Kommissionschef José Manuel Barroso betonte: „Das ist nicht akzeptabel, das ist nicht realistisch. Das wird niemals von allen akzeptiert werden.“ Merkel dagegen wollte mit dem geplanten Stimmrechtsentzug die Strafen für Defizitsünder verschärfen. Die kleineren EU-Länder fürchteten aber, dass der Entzug von Stimmrechten nur bei ihnen, nicht bei den großen Mitgliedsländern angewendet würde.

Die Pleite beim Stimmrechtsentzug kann Merkel verschmerzen. Wichtiger war ihr die Einrichtung eines dauerhaften „Krisenbewältigungsmechanismus“, der es erlaubt, für Pleiteländer einzutreten, die finanzielle Hilfe benötigen. Anders als bei dem milliardenschweren Hilfspaket für Griechenland sollen nach Vorstellungen Merkels künftig aber nicht nur die Steuerzahler, sondern auch private Gläubiger bei Rettungsaktionen haften, indem sie beispielsweise auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.

Diese Ansicht teilen mittlerweile auch Merkels Kollegen. Im Gegensatz zu ihnen hat die Kanzlerin aber das Bundesverfassungsgericht im Nacken. Die Richter in Karlsruhe achten – wie bereits im Fall Griechenland geschehen – sehr genau darauf, ob die deutschen Milliardenhilfen nach dem EU-Recht überhaupt zulässig sind. Daran gibt es erhebliche Zweifel. Um bei kommenden Rettungsaktionen ein Waterloo in Karlsruhe zu verhindern, drängt Merkel auf eine „Präzisierung“ von Artikel 122 im EU-Vertrag. Demnach soll künftig finanzieller Beistand für in Not geratene EU-Länder nicht nur bei „Naturkatastrophen“ oder anderen „außergewöhnlichen Ereignissen“ erlaubt sein, sondern auch dann, wenn die Existenz der Währungsunion bedroht ist.

Die Regierungschefs sind nun offenbar bereit, dieser Korrektur im Vertrag zuzustimmen. Dabei erwarten sie, dass diese Änderung im Rahmen eines sogenannten vereinfachten Verfahrens möglich ist. Wie das alles genau läuft, ist unwichtig für Merkel. Die Kanzlerin weiß: Sie steht vor einem wichtigen Punktsieg.