Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will nach Informationen der „Rheinischen Post“ Bildungs-Chipkarten für alle Kinder einführen. Die Karten für Kinder aus Hartz-IV-Familien werde der Bund finanzieren, berichtete die in Düsseldorf erscheinende Tageszeitung. Bei den anderen Kindern seien auch Länder und Kommunen gefragt. Der Vorschlag stieß bei CDU und FDP größtenteils auf Zustimmung.
Dem Bericht zufolge will die Ministerin am Freitag nächster Woche den Bildungs-, Sozial- und Familienministern der Länder sowie Vertretern der Kommunen ihre Pläne vorstellen. Die Karten sollen den Zugang zu Musikunterricht und Sportvereinen sowie zu Schwimmbad- und Museumsbesuchen ermöglichen.
Vorbild ist die Familiencard der Stadt Stuttgart. Dort erhalten Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre, deren Eltern weniger als 60.000 Euro brutto im Jahr verdienen, mit der Karte ein Guthaben von 60 Euro. Familien mit mehr als drei Kindern erhalten die Familiencard unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Beim Bundesarbeitsministerium sei für Kinder aus Hartz-IV-Familien eine Guthabensumme von 200 Euro jährlich im Gespräch, berichtete die Zeitung. Der Chef des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, unterstützt die Idee. „Im Idealfall erhalten Erwerbslose die Chipkarte für ihre Kinder in den Job-Centern“, sagte Landsberg.
Besser als diskriminierende Gutscheine
Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), hält solche Geldkarten für sinnvoller als die zunächst diskutierten Bildungsgutscheine für Kinder aus Hartz-IV-Familien. „Gutscheine haben etwas Diskriminierendes“, sagte Weiß.
Bei Chipkarten wird in festgelegten Geschäften oder Einrichtungen Geld abgebucht wie bei einer normalen Kreditkarte. Das sei nicht diskriminierend, weil es nicht auffalle, erläuterte der Bundestagsabgeordnete. Wenn hingegen ein Kind in einem Geschäft einen Gutschein einlöse, wisse sofort jeder, dass es sich um eine Hartz-IV-Familie handele.
Der CDU-Politiker glaubt, dass Eltern die Chipkarte für ihre Kinder einsetzen werden und nicht verfallen lassen. Auch der bildungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Patrick Meinhardt, bezeichnete Bildungschipkarten als richtigen Weg.
Skepsis – Chipkarte sichert nicht Existenzminimum
Der Paritätische Wohlfahrtsverband reagierte skeptisch auf das Chip-Modell. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres müsse die Bundesregierung das Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen neu definieren und auch sichern, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Die Chipkarte sei zunächst nur eine Verpackung. Entscheidender sei jedoch, was Kinder überhaupt bräuchten.
Jeder Lösungsvorschlag müsse sich daran messen lassen, ob er sowohl dem Bedarf von Kindern als auch den zum Teil sehr unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort gerecht werde, sagte Schneider. Der Verband will in der kommenden Woche ein Konzept zur Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen vorstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar in einem Urteil die Berechnungsgrundlage für die Hartz-IV-Regelsätze beanstandet. Bis Ende dieses Jahres muss die Bundesregierung das Verfahren ändern und die Regelleistungen für rund 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger entsprechend anpassen. Bei Kindern müssen dem Gericht zufolge Ausgaben für Bildung stärker berücksichtigt werden. Im Herbst will die Bundesregierung Vorschläge für die neuen Hartz-IV-Regelsätze und für ein Gutscheinmodell vorlegen.
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