Artikel 38: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Ich liebe mein Land, denn ich kann hier wählen. Ich kann es aber auch lassen. Zu besonderen Anlässen wähle ich, gelegentlich mache ich aber von meinem Recht Gebrauch, mich zu verweigern. Auch weil es mich erbost, wenn Politiker diese oder jene Wahl regelmäßig zur „Schicksalswahl“ deklarieren. Mit Blick auf den anstehenden Lagerwahlkampf sage ich jedoch: unbedingt wählen gehen! Die Richtungen sind klar, und wer den einen oder anderen Pappkameraden nicht mehr im Bundestag sehen möchte, sollte sein Kreuz eben anderswo machen. In der Bundesversammlung wähle ich heute jedenfalls Gesine Schwan – hoffentlich zur Präsidentin.
Der Autor ist Schriftsteller („Kanak Sprak“, „Liebesbrand“) und bisweilen wählerisch. Die Grünen ernannten ihn zum Wahlmann für die Bundesversammlung.


