Der deutsche Bundeswehr-Oberst Georg Klein, der im September vergangenen Jahres den umstrittenen Luftangriff auf zwei Tanklaster befohlen hat, muss am Mittwoch vor dem Kundus-Untersuchungsausschuss im Bundestag aussagen. Klein ist einer der ersten vier Zeugen, die der Ausschuss im Zusammenhang mit dem Bombardement, bei dem mindestens 142 Menschen ums Leben kamen, befragen will. Da die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen Klein prüft, kann er die Aussage verweigern. Es gilt aber als wahrscheinlich, dass der Oberst zumindest über seinen Anwalt eine Erklärung abgeben wird.
Es sei „nicht einsichtlich“, wer die Verantwortung für den Angriff gehabt habe, so SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold vor der Befragung. So seien Spezialsoldaten der sogenannten Task Force 47 im Führungszentrum in Kundus dabei gewesen. „War es Oberst Klein, oder hat die Task Force 47 den Einsatz zumindest vorbereitet? Wurde tatsächlich niemand anderes einbezogen? Wir können uns das gar nicht vorstellen“, sagte der SPD-Politiker im Deutschlandfunk.
Nach Informationen des "stern" hatte Klein zudem bereits neun Tage vor der Bombennacht von Kundus einen Luftangriff auf Personen befohlen – obwohl ein amerikanischer Pilot vor zivilen Opfern gewarnt hatte.
Regierungserklärung von Westerwelle
Außenminister Guido Westerwelle (FDP) will vor dem Bundestag eine Regierungserklärung zur neuen deutschen Afghanistan-Strategie abgeben. Daran schließt sich die erste Beratung des vom Kabinett beschlossenen Entwurfs für ein neues Mandat an. Es sieht die Aufstockung des Bundeswehrkontingents in der internationalen Schutztruppe von 4500 auf bis zu 5350 Soldaten vor. Das Parlament soll nach dem Willen der Koalition noch im Februar darüber entscheiden.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte die Strategie der Bundesregierung. „Es klaffen noch große Lücken im Afghanistan-Konzept der Bundesregierung“, sagte Monika Lüke, die Generalsekretärin von Amnesty Deutschland, der Oldenburger „Nordwest- Zeitung". „Die Bundesregierung will die Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte stärken – leider kommt daneben der Aufbau der Justiz viel zu kurz.“ Das Gleiche gelte für den Gefängnissektor. Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte seien die Voraussetzung für Sicherheit in Afghanistan. „Von Rechtsstaatlichkeit ist im Konzept der Bundesregierung leider kaum die Rede. Hier muss nachgearbeitet werden“, forderte Lüke.
Niederlage für Guttenberg
Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung" hat in den Verhandlungen über das neue Afghanistan-Mandat Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) eine Niederlage erlitten. Sein Ministerium habe sich nicht mit der Forderung durchsetzen können, den Einsatz rechtlich neu zu definieren, um den deutschen Soldaten mehr Schutz vor juristischer Verfolgung zu bieten.
Zu Jahresbeginn hatte Guttenberg gefordert, den Einsatz künftig als sogenannten nicht- internationalen bewaffneten Konflikt zu bezeichnen. Damit würden Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches anwendbar, nach denen unter bestimmten Umständen militärische Ziele angegriffen und Menschen getötet werden dürfen. In dem vom Kabinett beschlossenen Mandatsantrag sei von einer solchen rechtlichen Neubewertung aber keine Rede.
Guttenberg hatte erst am Dienstag bekräftigt, dass der Konflikt in Afghanistan das sei, „was man umgangssprachlich als Krieg bezeichnet“. Notwendig sei es, endlich Rechtssicherheit zu schaffen, so dass die Soldaten nicht befürchten müssten, in Deutschland plötzlich vor dem Strafrichter zu stehen, wenn sie mandatsgemäß von ihrer Waffe Gebrauch machen müssten, sagte Guttenberg in Berlin. „Das ist absurd, schlichtweg absurd."
dpa/jm





