Die Schlüsselfigur in der Kundus-Affäre, Bundeswehroberst Georg Klein, will dem Untersuchungsausschuss des Bundestags umfassend Rede und Antwort stehen.
Das kündigte sein Anwalt Bernd Müssig unmittelbar vor der Ausschusssitzung in einer schriftlichen Erklärung an. Darin kritisiert der Anwalt auch, dass sein Mandant „zunehmend einer Vorverurteilung ausgesetzt“ sei.
Klein hatte am 4. September 2009 das Bombardement von zwei Tanklastern befohlen, bei dem bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt wurden, darunter viele Zivilisten. Dem Oberst sei bewusst gewesen, dass er eine Entscheidung mit „weitreichenden Folgen“ treffen würde.
Einen Verstoß gegen das Völkerrecht sieht der Anwalt nicht. „Nach den maßgeblichen Kriterien des humanitären Völkerrechts steht objektiv fest, dass die Entscheidung für den Luftschlag auf Grundlage der in der Nacht vorhandenen Informationen und Ressourcen rechtmäßig war“, hieß es in der Erklärung.
Der Oberst habe in einem bewaffneten Konflikt „eine schwierige militärische Entscheidung“ getroffen und dabei sowohl Verantwortung für seine Soldaten wie für die Zivilbevölkerung übernommen. Sein Mandant bedauere jedes Opfer des Afghanistan-Konflikts, betonte Müssig, insbesondere den Tod unschuldiger Zivilisten. „Jeder Tote ist einer zu viel.“
SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold versprach sich von dem Ausschuss Antworten auf noch offene gravierende Fragen. So müsse geklärt werden, ob die Entscheidung für den Luftschlag tatsächlich nur in einem kleinen Kreis beschlossen worden sei.
Ob die Bombardierung mit vielen zivilen Opfern strafrechtlich zu legitimieren sei, müsse ein Gericht klären. Politisch, ethisch und nach den Isaf-Einsatzregeln sei der Einsatz aber falsch gewesen. Kein militärisches Ziel sei es wert, den Tod von Zivilisten billigend in Kauf zu nehmen, sagte Arnold.
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