Nach heftigem Streit hat sich die schwarz-gelbe Koalition bei der Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher geeinigt. Der Kompromiss beinhalte eine Regelung für sogenannte Altfälle, die von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begünstigt sind, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Regierungskreise.

Psychisch gestörte Gewalttäter sollen zur Therapie in eine geschlossene Einrichtung kommen können, um sie dort auf ihre Freilassung vorzubereiten. Für den Vollzug sind die Bundesländer zuständig. Damit dürfte klar sein, dass keineswegs alle Altfälle weggesperrt werden können, wie dies die Union lange verlangt hatte.

Jedoch konnte die Union ihre Vorstellungen durchsetzen, dass psychisch gestörte Gewalttäter für die Therapie in geschlossene Einrichtungen kommen können. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollten die Pläne am Donnerstagnachmittag gemeinsam erläutern.

Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, die als besonders gefährlich gelten, auch nach dem Ende ihrer Haftzeit weggesperrt. Bei den sogenannten Altfällen handelt es sich um mindestens 80 Täter, die nach einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg (EGMR) vom Dezember aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.

Der Gerichtshof hatte im wesentlichen zwei Punkte der Sicherungsverwahrung kritisiert: Zum einen sei sie in der bisherigen Form wie eine zusätzliche Strafe anzusehen. Zum anderen wurde 1998 die bis dahin geltende Höchstdauer von zehn Jahren aufgehoben. Die Sicherungsverwahrung der auf dieser Rechtsgrundlage verurteilten Straftäter dürfe nicht rückwirkend verlängert werden. Aufgrund dieses Urteils müssen in Deutschland Verbrecher aus der Sicherungsverwahrung freikommen, obwohl sie zum Teil noch als gefährlich gelten.

Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vereinbarten die Regierungspartner bereits, die Sicherungsverwahrung zu reformieren. Die Regelungen waren in den vergangenen Jahren immer wieder geändert und ergänzt worden – dadurch wurden sie unübersichtlich und zum Teil auch widersprüchlich. Das EGMR-Urteil verschärfte den Reformdruck.

Beschluss des Bundeskabinetts

Das Bundeskabinett beschloss vor einigen Wochen Eckpunkte von Leutheusser-Schnarrenberger für eine Reform. Auf dieser Grundlage legte die Ministerin einen Gesetzentwurf vor, über den FDP und Union während der parlamentarischen Sommerpause heftig stritten. Ein Knackpunkt war dabei die von Leutheusser-Schnarrenberger geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die erst weit nach einem Urteil angeordnet werden kann und juristisch umstritten ist.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will den Berliner Koalitionskompromiss nicht mittragen, wenn dadurch Sicherheitslücken entstehen. „Ich werde nicht zustimmen, solange ich keine ausformulierten Texte habe und solange wir nicht sicher sagen können, dass alle Fälle, die heute unter die nachträgliche Sicherungsverwahrung fallen, auch im künftigen Recht wirklich erfasst sind“, erklärte Merk in München. Sie müsse „definitiv sicher sein können, dass durch die Neuregelung keine neuen Lücken entstehen, und sei es auch nur für wenige, aber dafür besonders gefährliche Fälle. Daran müsse sich ein neuer Gesetzesvorschlag messen lassen, betonte die CSU-Politikerin.

dpa/zel